Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet die vollziehende Gewalt zur Wahrung von Recht und Gesetz. Die vollziehende Gewalt wird verkörpert durch die Bundespolizei. § 15 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet die Exekutivgewalt dazu, Ausländer, die illegal einreisen wollen, an der Grenze zurückzuweisen, in deutlicher Klarheit:
"Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen."