Erneut Verunreinigungen in Getreide aus der Ukraine

Erneut Verunreinigungen in Getreide aus der Ukraine

Zum wiederholten Mal ist belastetes ukrainisches Getreide nach Deutschland importiert worden. Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind im Hinblick auf Untersuchungen zu nicht genehmigten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen seit dem Monat Mai im Jahr 2023 zwei Fälle von Proben ukrainischer Hirse bekannt. Im Rahmen der Überwachung durch die Länder wurde in einer Probe ein Rückstand des nicht mehr genehmigten Wirkstoffs Diphenylamin gefunden.

Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Steffen Janich hervor (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2/370).

Schon in der Vergangenheit hat die AfD-Bundestagsfraktion durch Fragestellungen an die Bundesregierung aufgedeckt, dass in ukrainischem Getreide, das nach Deutschland gelangte, der in der EU nicht genehmigte Wirkstoff Methylbromid vorhanden war. In anderem ukrainischen Getreide, das in die EU, wenn auch nicht nach Deutschland gelangte, wurde der unerlaubte Pflanzenschutzmittelwirkstoff Chlorpyrifos nachgewiesen. Die Ware musste daraufhin vom Markt genommen werden (Bundestagsdrucksache: 20/6668, S. 93, Antwort zu Frage 130).

Nicht nur in Polen, auch in Deutschland gehen immer mehr heimische Landwirte auf die Straße, um gegen kontaminierte Billig-Lebensmittel aus dem Osten zu demonstrieren. Diese Billigimporte drängen die heimischen, qualitativ höherwertigen Lebensmittel aus dem Markt. Für uns als AfD-Fraktion ist klar: mit uns wird es keine Aufweichung unserer Lebensmittelstandards geben. Wir akzeptieren keinerlei Gefahren für unsere Bevölkerung aufgrund von verunreinigten ukrainischen Agrarimporten. Und wir stehen hinter unseren heimischen Landwirten, die unsere Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln jeden Tag sicherstellen.

Ihr Steffen Janich MdB

Anlage:

Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage im Monat Februar 2024, Arbeitsnummer 2/370

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