Bundesjustizminister Buschmann torpediert die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Bundesjustizminister Buschmann torpediert die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Vielleicht erinnern Sie sich noch daran. Zu den zahlreichen unrühmlichen Kapiteln in 16 Jahren der Merkel-Regierung gehörte es, dass Angela Merkel am 30. Juni des Jahres 2021 den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sowie weitere Richter des Bundesverfassungsgerichts zum geselligen Abendessen ins Bundeslanzleramt einlud. Dies war deshalb inakzeptabel, weil just die eingeladenen Richter des zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht keine zwei Wochen später die Verhandlung durchzuführen hatten, in der es um die Äußerungen Merkels zur Wahl des Abgeordneten Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens ging. Merkel hatte damals öffentlich und ohne jede Zuständigkeit hierfür verkündet, die Wahl Kemmerichs mit den Stimmen der AfD sei "unverzeihlich" und müsse "rückgängig gemacht werden".

Die amtierende Ampel-Regierung hätte die Chance gehabt, für mehr Rechtsstaatlichkeit zu sorgen und einen strikten Gewaltentrennungsgrundsatz zwischen Exekutivgewalt, also der Bundesregierung, und der Judikativgewalt mit dem Bundesverfassungsgericht wieder herzustellen. Der Grundsatz der Gewaltentrennung ist schließlich ein elementarer Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Doch weit gefehlt: auf eine schriftliche Frage (1/642) von mir teilt die Bundesregierung mit, dass Bundesjustizminister Buschmann am 12. Dezember 2023 mit der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Doris König, telefoniert habe. Dabei sei es um das Thema "Resilienz des Rechtsstaats" gegangen. Der Verdacht drängt sich auf, dass der Bundesjustizminister und das Bundesverfassungsgericht entgegen aller Vorgaben des Grundgesetzes und ohne jede parlamentarische Transparenz im Hinterzimmer ausklüngeln, wie die amtierenden Richter am Bundesverfassungsgericht bestmöglich von einer parlamentarischen Kontrolle abgeschirmt werden sollen. Es geht offenbar darum, die Posten und Pfründe der Verfassungsrichter auf Kosten des Steuerzahlers auch dann nicht in Frage zu stellen, wenn die AfD die Möglichkeit hat, entscheidend an der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts mitzuwirken. Diese Hinterzimmerabsprachen zwischen der zu kontrollierenden Regierung mit der richterlichen Gewalt, die die Regierung ja gerade kontrollieren soll, sind eines Rechtsstaates unwürdig. Es ist armselig, dass eine Verfassungsrichterin sich hierauf überhaupt einlässt. Darum ist es höchste Zeit, die freiheitlich-demokratische Grundordnung samt den Grundsätzen der richterlichen Unabhängigkeit, der Gewaltenteilungen und der Gewaltentrennung endlich vor der Bundesregierung zu schützen. Dafür stehen wir von der AfD.

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