Verfassungsschutz mutmaßlich in Diensten Linksextremer

Verfassungsschutz mutmaßlich in Diensten Linksextremer

Manch einem mögen die abschließenden Worte des Dr. Faustus in Goethes Klassiker noch aus dem Deutschunterricht geläufig sein:
Ein Sumpf zieht am Gebirge hin. Verpestet alles schon Errungene. Den faulen Pfuhl auch abzuziehen. Das letzte wär das Höchsterrungene.

An manchen Tagen im Deutschen Bundestag kommen mir diese Worte in den Sinn, wenn ich mit der politischen Realität unter unserer Bundesregierung konfrontiert werde. Ein Sumpf in jenem, durchweg negativen Sinne, ist in unrühmlicher Zuverlässigkeit das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Die Junge Freiheit berichtete Ende Januar dieses Jahres zu den in Ungarn geführten strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen deutsche Linksextremisten. Sie stehen unter dem Tatverdacht, im Februar des Jahres 2022 neun anders als sie selbst Denkende aus politisch motivierten Gründen anlässlich des in Budapest stattfindenden „Tags der Ehre“ verletzt zu haben. Sechs Opfer der Gewaltexzesse, bei denen die Linksextremisten Schlagstöcke und Pfefferspray einsetzten, wurden schwer verletzt. Auch der Verfassungsschutz soll in diese Angelegenheit involviert sein.

Jetzt könnte man sich fragen, was der deutsche Verfassungsschutz jetzt mit den ungarischen Ermittlungsverfahren zu tun haben soll, wenn er offenbar zum damaligen Zeitpunkt nicht imstande war, Informationen zu den Linksextremisten an die Polizei heranzutragen, um die Ausreise der Linksextremen damals bereits im Vorfeld zu verhindern. Schließlich hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die primäre Aufgabe, Informationen zu sammeln über Bestrebungen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sein sollen. Das Amt hat jedoch keine Kompetenz zur Strafverfolgung wie sie die Polizei oder die Staatsanwaltschaften haben.

Die Junge Freiheit führte in dem genannten Artikel aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz den Anwälten der Verdächtigen vorgeschlagen haben soll, in der Sache zu vermitteln. Konkret lautet demnach der Vorschlag, dass das Ermittlungsverfahren gegen die flüchtigen Linksextremisten von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen werden soll, wenn die flüchtigen Gewalttäter sich den deutschen Behörden stellen. Damit würden sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden. 

Diese mögliche Hilfestellung zugunsten von politisch motivierten linksextremistischen Kriminellen durch den Verfassungsschutz wäre ein handfester Skandal. Ein solches Handeln der deutschen Behörde hätte keinerlei Grundlage im Bundesverfassungsschutzgesetz und wäre rechtswidrig.  Es wäre ein massiver Affront gegen internationale Gepflogenheiten zulasten des ungarischen Staates. Und es würde dem Auftrag des BfV zuwiderlaufen, gewalttätige Linksextremisten zu unterstützen, anstatt sie zu überwachen. Dies war für mich Anlass genug, dem möglichen Sumpf des Verfassungsschutzes näher auf den Grund zu gehen. In einer Anfrage an die Bundesregierung (Arbeitsnummer 1/641) vom 31.1.2024 wollte ich wissen, ob es der Wahrheit entspricht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz oder ein Landesamt für Verfassungsschutz den Anwälten der international gesuchten Linksextremisten angeboten hat, zu vermitteln, um deren Auslieferung nach Ungarn zu verhindern. Außerdem wollte ich in Erfahrung bringen, in wie vielen Fällen das BfV in den Jahren 2021 bis 2023 versucht hat, die Auslieferung von linksextremen Gewaltstraftätern an andere Staaten zu verhindern.

Was jetzt folgte, war ausgesprochen unüblich. Normalerweise werden schriftliche Fragen von Bundestagsabgeordneten innerhalb von einer Woche durch die Bundesregierung beantwortet. Am 8.2.2024 bat mich das Bundesinnenministerium (BMI) um eine Verlängerung der Beantwortungsfrist bis zum 14.2.2024. Am 15.2.2024 verlangte das BMI eine weitere Fristverlängerung bis zum 16.2.2024. Auch dieser Termin verstrich. Am 19.2.2024 bat das BMI um Verständnis, dass es mir meine Frage voraussichtlich erst am 20.2.2024 übersenden könne. Dem folgte eine Nachricht am 21.2.2024, wonach mir meine Frage erst am 22.2.2024 beantwortet werde. Der nochmalige Wunsch nach einer Fristverlängerung am 23.2.2024 zum 26.2.2024 konnte mich dann schon längst nicht mehr überraschen. Offenbar dauerten die Ressortabstimmungen innerhalb des Regierungsapparates so lange, weil ich direkt in ein Wespennest gestoßen hatte.

Endlich sendete mir das BMI die Antwort am 23.2.2024 zu. Nach ihrer umfassenden Abstimmung teilt die Bundesregierung mir mit, dass das BMI die Frage nicht offen beantworten könne. Gegenstand der Frage seien Informationen, welche das Staatswohl in besonderem Maße berühren. Eine offene Auskunft hierüber würde Rückschlüsse auf die Bearbeitungsschwerpunkte des BfV ermöglichen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Um die Antwort erhalten zu können, muss ich jetzt eine Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages beantragen.

Die Strategie der Bundesregierung ist offensichtlich. Meine Nachfrage hat erkennbar Unruhe in die Abstimmungsabläufe der Bundesregierung gebracht. Deshalb hat die Bundesregierung sich mit der Antwort so lange Zeit gelassen. Jetzt stuft die Bundesregierung die Angelegenheit als Verschlusssache ein, damit ich die Öffentlichkeit nicht hierüber informieren darf. Es liegt auf der Hand, dass ein einfaches „Nein“ auf meine Frage nicht als Verschlusssache eingestuft worden wäre. Offenbar fungiert das BfV also doch als Dienstleister für die rechtlichen Interessen von Linksextremisten.

Am Ende erinnerte ich mich auch hier an die oben genannten Wortes des Doktor Faustus:
Das ist der Weisheit letzter Schluss. Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muss.
Ich nehme diese Worte als Ansporn in meinem Kampf um den Schutz des deutschen Volkes vor einem übergriffigen, politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz, der Linksextremisten unterstützt und anständige Bürger unter den Generalverdacht des Rechtsextremismus stellt. Nicht mit mir. Nicht mit der AfD!

Ihr Steffen Janich MdB

Anlage

Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage im Monat Januar 2024, Arbeitsnummer 1/641

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