Artikel 5 Grundgesetz: „Eine Zensur findet nicht statt“
In einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit eines der höchsten Rechtsgüter, weil erst diese den Gedankenaustausch ermöglicht, welcher die Grundlage parlamentarischer Arbeit bildet. Zurecht ist der Regierung die Zensur von nicht strafbaren Meinungen untersagt. Das Internet veränderte den Informationsfluss in den letzten Jahrzehnten enorm. War der Informationsfluss früher von oben nach unten, durch Zeitung und Fernsehen gefiltert, wird der Fluss zunehmend flacher.
Jeder hat die Möglichkeit Informationen im Internet zusammen zu tragen, diese zu bewerten und einem größeren Publikum zur Verfügung zu stellen. Das gefährdet natürlich das Deutungsmonopol der urbanen Eliten und sie versuchen gerade mit allen Mitteln Zensur von nicht strafbaren Meinungen durchzusetzen und so Artikel 5 des Grundgesetzes de facto auszuschalten. Im folgenden wollen wir ein paar Mittel und Wege beleuchten, mit denen sie versuchen uns mundtot zu machen und ihr Deutungsmonopol zu sichern.
Es stand schon immer der Verdacht im Raum, dass die eher linksliberal und globalistisch orientieren großen Technologiekonzerne im vorauseilendem Gehorsam konservative Stimmen in der Sichtbarkeit zu senken. Nachdem Milliardär Elon Musk die Plattform Twitter übernahm, kam heraus, dass Twitter in großem Stil eine Technik einsetzte, die sich „Shadow Banning“ nennt. Dabei werden Accounts nicht gelöscht, aber algorithmisch unsichtbar gemacht, das heißt keiner sieht die Nachrichten mehr, außer man sucht direkt danach. Eine sehr perfide und unsichtbare Art der Zensur. Betroffen waren natürlich vor allem konservative Stimmen.
Heise ➡️ Visibility Filtering: Twitter soll Inhalte und Nutzer gezielt unterdrückt haben
Die nächste Stufe ist dann die willkürliche Vollzensur nicht systemkonformer Stimmen. So wurde zuletzt der Kanal „5 nach 12 TV“ auf Youtube zensiert.
Es handelte sich dabei um einen reinen Dokumentationskanal, welcher einfach gemeinfreie Videoclips wie zum Beispiel Reden aus dem Bundestag oder Landtagen oder Interviews kommentarlos aggregierte. Laut Aussage der Betreiberin erfolgte dies ohne Vorwarnung („Strike“) und ohne Begründung. Der Account war nicht monetarisiert und betrieb auch sonst keinen Kommerz oder rief zu Spenden auf. Es waren keinerlei illegale oder anstößige Inhalte. Da der Account nicht gegen die Regeln des US-Konzerns Youtube, Teil von Google, verstieß, wirkt diese Sperrung natürlich willkürlich. Man kann nicht ausschließen, dass Youtube von der Politik beauftragt wurde, den Kanal zu zensieren.
Und jetzt soll die Zensur in die nächste Stufe gehen. Das Innenministerium arbeitet an neuen Straftatbeständen, um freie Meinungsäußerung und Kritik an der Regierung pauschal kriminalisieren und zensieren zu können. Neue Straftatbestände wie „Verächtlichmachung der Regierung“ erinnern an dunkle Zeiten.
Und auf EU Ebene werden jetzt die neuen Zensurgesetze erlassen, der sogenannten „Digital Services Act“. „Desinformation“ soll zensiert werden oder nicht strafbare Meinungen („Hass und Hetze“). Die EU droht den Social-Media-Anbietern hohe Strafen, sollten sie den Zensurforderungen der EU nicht nachkommen. Es ist klar, dass es um die Abschaffung der Meinungsfreiheit geht, dass die urbanen Eliten weiterhin den unliebsame Wahrheiten unterdrücken und Kritiker mundtot machen zu können, um den Diskurs zu dominieren.
Ich werde mich dem entgegen stellen und über das parlamentarische Fragerecht fordern, die geheimen Zensurkanäle der Regierung zu Social-Media offenzulegen.