Kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen rühmte Bundesinnenministerin Faeser sich damit, dass sie 28 hochkriminelle afghanische Intensivstraftäter in deren Heimat abgeschoben hat. Der Presse war zu entnehmen, dass unter den Abgeschobenen auch ein Afghane war, der ein 14jähriges Mädchen stundenlang misshandelt und vergewaltigt hatte. Ein weiterer Afghane hatte mehr als 160 Straftaten angesammelt.
Die AfD-Fraktion befürwortet selbstverständlich jede Abschiebung afghanischer Straftäter nach Afghanistan. Was ich jedoch unerklärlich finde, ist der Umstand, dass jeder der abgeschobenen Afghanen eine Summe von 1000 Euro „Handgeld“ als Abschiedsgeschenk vom deutschen Staat erhalten hat. Wohlgemerkt – das Durchschnittseinkommen in Afghanistan liegt bei 342 Euro. Pro Jahr.
Ich habe daher die Bundesregierung gefragt, aus welchem Grund die abgeschobenen Sexualstraftäter und Gefährder mit einem sogenannten Handgeld von 1.000 Euro ausgestattet wurden. Daneben wollte ich wissen, ob die Bundesregierung Überlegungen dazu angestellt hat, ob die Verteilung derartiger Geldsummen an abzuschiebende afghanische Sexualstraftäter einen Pull-Effekt nach Deutschland für weitere in Afghanistan befindliche Sexualstraftäter auslösen wird.
Die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage (Arbeitsnummer: 9/36) fällt auffallend knapp aus. Die Zahlung von Handgeld habe das Ziel verfolgt, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen. Dazu müssten die Mittel eine Versorgung der betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Hieraus ergebe sich die Höhe des Handgeldes. Die abschließende Entscheidung über das Ob und die Höhe des Handgelds lag bei den Ländern.
Mit anderen Worten: Nach Auffassung der Bundesregierung müssen afghanische Straftäter vom deutschen Staat auch über ihre Abschiebung hinaus mit Geld versorgt werden. Andernfalls wäre die Abschiebung aufgrund der bestehenden Armut in Afghanistan verboten. Eine Antwort darauf, warum Intensivstraftäter, Kinderschänder und Gefährder in den ersten Monaten nach ihrer Ankunft so viel Geld brauchen, wie andere Afghanen in drei Jahren, bleibt mir die Bundesregierung schuldig.
Erst mit der AfD in der Bundesregierung werden afghanische Straftäter nichts mehr zu lachen haben. Sie werden von sich aus in ihr Heimatland zurückkehren. Auch ohne Handgeld. Dafür werden wir sorgen.
Ihr Steffen Janich MdB