Am 6. Juli diesen Jahres fand eine Befragung der Bundesregierung statt, in welcher die Opposition ihr parlamentarisches Frage- und Kontrollrecht ausüben sollte - insbesondere in dieser Zeit der hausgemachten Krisen. Der Abgeordnete Steffen Kotré fragte also, warum denn in dieser Energiekrise die Erdgasleitung "Nord Stream 2" nicht genutzt werde. Der Bundeskanzler Olaf Scholz (bekannt durch seine Rolle im CumEx Steuerbetrugsskandal), verunglimpfte die AfD pauschal als "die Partei Russlands".
Wir sind nicht bereit das hinzunehmen und mahnten den Bundeskanzler nun wegen seiner Missachtung der Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts ab. Wir forderten den Bundeskanzler auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Stephan Brandner, der Justiziar der AfD, begründet diesen Schritt damit, dass "Verunglimpfung und Herabwürdigung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem durch den Bundeskanzler nicht nur eine verbale Grenzüberschreitung" sei, "sondern eine Verletzung der parlamentarischen Rechte".
Brandner weiter: "Sowohl die Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts als auch die Pflicht des Staates zur Neutralität gegenüber politischen Parteien liegen nicht im Belieben des Kanzlers, sondern sind von der Verfassung aufgegebene Pflichten, die der Bundeskanzler als staatliches Exekutivorgan gleichermaßen gegenüber allen parteipolitischen Strömungen zu erfüllen hat."
Es wird Zeit, dass die Regierung, die sich Demokratie so fett auf die Fahnen schreibt, zumindest demokratische Mindeststandards einhält.
Und dafür sorgen wir jetzt.