Die Unterzeichner fordern den Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die Mitglieder des Sächsischen Landtages und die Sächsische Staatsregierung, sowie die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung auf, sich unverzüglich auf allen Ebenen für die Streichung und die Abschaffung der Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – einzusetzen und sich entschieden gegen jede weitere Einführung einer allgemeinen Impfpflicht oder Impfpflicht für bestimmte Alters- und/oder Berufsgruppen auszusprechen und dies abzulehnen.
Zudem wird der Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgefordert, bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen KANN-Bestimmung keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.
Die ab Mitte März 2022 geltende Impfpflicht im Gesundheitsweisen und der Pflege wird zu einem massiven Personalmangel in diesen Berufsgruppen führen. Speziell im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beträgt die Impfquote unter den Mitarbeitern in Pflegeheimen aktuell bei 51,2 % (59 % einschl. Genesenenstatus) und liegt damit unter dem sächsischen Durchschnitt von 59,3 % (65% einschl. Genesenenstatus). Damit ist ab Mitte März mit einer massiven Unterversorgung in der stationären und ambulanten Pflege im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie dem Freistaat Sachsen zu rechnen, was auch die aktuell steigende Zahl an Arbeitssuchend-Meldungen von Pflegekräften und Krankenschwestern verdeutlicht https://www.tag24.de/nachrichten/regionales/sachsen/impfpflicht-bringt-sachsens-pflege-in-gefahr-immer-mehr-fachkraefte-melden-sich-arbeitsuchend-2280414.
Zudem schlagen Ärzte und Therapeuten, insbesondere im Raum Pirna Alarm, da sie aufgrund der drohenden Impfpflicht und der bestehenden Impfquote unter den Mitarbeitern die eigenen Praxen ab Mitte März 2022 nicht mehr weiterbetreiben und damit schließen werden.
Der drohende Kollaps im Gesundheitswesen und der Pflege ist zu befürchten und würde zu einer Unterversorgung von Patienten bzw. Pflegebedürftigen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge führen. Auch wenn die Sicherstellung der Grundversorgung oberste Priorität hat und ein Versorgungsauftrag über der Impfpflicht, laut Aussage des Sächsischen Gesundheitsministeriums steht, so ist mit der aktuellen Gesetzeslage kaum vorstellbar, dass dies im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ab Mitte März vom dafür verantwortlichen Landratsamt gewährleistet werden kann.
Bisher sind zudem keine Notfallpläne für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bekannt bzw. ist bei einer Ungeimpften-Quote von ca. 49% unter den Beschäftigten in den Pflegeheimen des Landkreises nicht damit zu rechnen, dass dieser Personalausfall auf irgendeine Weise adäquat kompensiert werden kann. Daher muss die Impfpflicht im Gesundheitswesen und der Pflege – speziell § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) – sofort abgeschafft werden und die Unterzeichner fordern, dass sich die politisch Verantwortlichen im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, im Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung sowie im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung schnellstmöglich für die Aufhebung von § 20a IfSG einsetzen sowie eine Ausweitung der Impfpflicht verhindern.
Zudem wird der Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge aufgefordert bis zur Abschaffung des § 20a IfSG von der in Absatz 5 enthaltenen "Kann-Bestimmung":
„Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Anordnung einer ärztlichen Untersuchung nach Satz 2 nicht Folge leistet, untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtung oder eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Unternehmens dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.“ keinen Gebrauch zu machen und damit im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung auch über den 15.03.2022 hinaus in dem bisherigen Maße sicherzustellen und zu gewährleisten.
Die Petition richtet sich an:
- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
- Landrat Michael Geisler
- Sächsischer Landtag
- Petitionsausschuss
- Sächsische Staatskanzlei
- Ministerpräsident Michael Kretschmer
- Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss
- Bundeskanzleramt
- Bundeskanzler Olaf Scholz