Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet die vollziehende Gewalt zur Wahrung von Recht und Gesetz. Die vollziehende Gewalt wird verkörpert durch die Bundespolizei. § 15 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet die Exekutivgewalt dazu, Ausländer, die illegal einreisen wollen, an der Grenze zurückzuweisen, in deutlicher Klarheit:
"Ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, wird an der Grenze zurückgewiesen."
Eine unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet liegt gemäß § 14 AufenthG wiederum dann vor, wenn der einreisende Ausländer einen erforderlichen Pass oder Passersatz oder einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt.
Tatsächlich ist aber geltendes Recht seit der Grenzöffnung auf Initiative von Angela Merkel seit dem Jahr 2015 de facto außer Kraft gesetzt. Illegal Einreisende, welche das magische Wort Asyl in den Mund nehmen, werden nicht länger zurückgewiesen, sondern gelangen unmittelbar ins Asylverfahren in Deutschland. Das bestätigen auch die aktuellen Zahlen, die sächsische AfD-Abgeordnete in ihrer Kleinen Anfrage "Feststellungen illegaler Grenzübertritte durch die Bundespolizei in Sachsen", Bundestags-Drucksache: 20/11465, abgefragt haben.
Hier stellt sich folgendes heraus:
Im Jahr 2022 kam es insgesamt zu 16.591 festgestellten illegalen Einreisen über die Bundesgrenze nach Sachsen. Im Jahr 2023 lag diese Zahl bei 25.833. Im Jahr 2022 erfolgten die meisten illegalen Einreisen dabei im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge (8.286). Im Jahr darauf lag die Höchstzahl an festgestellten unerlaubten Einreisen im Landkreis Görlitz (15.171). Dahinter folgte wiederum die Sächsische Schweiz mit 7.763 illegalen Einreisen im Jahr 2023. Hierunter fallen die Migranten aus der Ukraine in der Regel nicht, weil diese aufgrund der Aktivierung der Massenzustromrichtlinie legal in die EU einreisen dürfen, wenn sie sich ausweisen können. In diesen Zahlen sind auch nicht die festgestellten unerlaubt aufhältigen Ausländer enthalten.
Stellt man diesen Zahlen die Anzahl der zurückgewiesenen und zurückgeschobenen Ausländer gegenüber, so zeigt sich, dass der Rechtsbruch an den sächsischen Außengrenzen auch nach Merkel unter Scholz und Faeser weitergegangen ist. Denn im Jahr 2022 kam es lediglich zu 1.064 Zurückweisungen und Zurückschiebungen durch Beamte der Bundespolizei in sächsischen Dienststellen. Im Jahr 2023 wiesen und schoben sächsische Bundespolizeibeamte 1.617 illegal einreisende Migranten zurück. Folglich sind weniger als ein Fünfzehntel der illegalen Einwanderer im Jahr 2022 zurückgeschoben oder zurückgewiesen worden, gefolgt von einem Sechzehntel im Jahr 2023. Die von der AfD-Fraktion abgefragten Zahlen in dem verlinkten Dokument sind sehr aufschlussreich.
Sieht man diese Zahlen an, so zeigt sich, dass dem "Wir schaffen das" in der Migrationspolitik Merkels lediglich ein "Weiter so" in der Herrschaft der Ampel-Regierung gefolgt ist. Es sind weiterhin ganze Städte von illegalen Einwanderern nach Sachsen gelangt. Dieser Zustand ist inakzeptabel und muss beendet werden. Nur mit der AfD in Regierungsverantwortung wird das gelingen.
Ihr Steffen Janich MdB
Quellen: