MESSERANGRIFFE: AMPEL-KOALITION WILL WAFFENRECHT ZULASTEN RECHTSTREUER BÜRGER VERSCHÄRFEN
In Deutschland grassiert eine neue Pandemie. Sie ist lebensgefährlich und sehr häufig tödlich. Sie tritt vor allem dort auf, wo vorrangig junge, kulturfremde, muslimische Männer aus Nordafrika und dem Nahen Osten den öffentlichen Raum beherrschen. Die Rede ist von dem sprunghaften Anstieg der Angriffe mit dem Tatmittel Messer in Deutschland.
So hat die Messerkriminalität in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Seit dem 1. Januar 2020 werden Messerangriffe vom Bundeskriminalamt als Phänomen in der Polizeilichen Kriminalstatistik geführt. Die Häufigkeit der Gewaltkriminalität mittels eines Messers belief sich im Berichtsjahr 2021 auf 10.917 Fälle. Hiervon umfasst sind Delikte der gefährlichen und schweren Körperverletzung sowie des Raubes unter Verwendung oder Androhung des Tatmittels Messer. Seitdem sind die erfassten Taten fortwährend gestiegen. So hieß es in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 schon: Der Anteil der als Messerangriff erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung lag im Berichtsjahr 2023 bei 5,8 Prozent (8951 Fällen), bei Raubdelikten bei 11,0 Prozent (4195 Fällen). Das ergibt in Summe 13.146 Messerangriffe. Die erfassten Zahlen der Landeskriminalämter weichen hiervon geringfügig ab.
Die Berliner Charité hat in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bereits so viele Messeropfer behandelt wie im gesamten Jahr 2023. Der Direktor des Centrums für Muskuloskeletale Chirurgie beklagt auch, dass die Schwere der Verletzungen zunehme. Es gebe mehrfache und tiefere Schnittverletzungen (https://www.berliner-kurier.de/kriminalitaet/charite-schlaegt-alarm-in-berlin-wird-immer-oefter-zugestochen-li.2241825).
Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr. Selbst im öffentlich-rechtlichen MDR räumt ein befragter Sachverständiger ein, dass man bei den Zahlen (zu Messerangriffen) überdurchschnittlich hoch junge Männer mit Migrationshintergrund beziehungsweise junge Männer, die zugewandert seien, vertreten sehe (https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/gedenkveranstaltung-solingen-magdeburg-messergewalt-terrorismus-migration-104.html). Alleine in Berlin gab es im Jahr 2023 3842 Messerangriffe. Obwohl die Anzahl der Menschen ohne deutschen Pass in Berlin bei 24,4 Prozent liegt, sind 53 Prozent der tatverdächtigen Messerangreifer Ausländer, von denen sich die Haupttätergruppen aus Türken und Syrern zusammensetzen. Unter der Anzahl deutscher Tatverdächtiger haben 16 Prozent auch einen anderen Pass. Noch nicht eingerechnet sind hierbei deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/berlin-zehn-messer-angriffe-am-tag-verdaechtige-oft-auslaender-nur-zufall-li.2220351). Es ist also kein Zufall, dass die schrecklichen Terrortaten von Mannheim und Solingen, die zu vier Toten und zahlreichen Verletzten führten, von einem Afghanen und einem Syrer begangen wurden. Es ist auch kein Zufall, dass beide Attentäter sich in keiner Weise um die deutsche Rechtsordnung gekümmert haben. Gerade der afghanische Angreifer von Mannheim führte ein Kampfmesser in der Öffentlichkeit, welches schon heute unter das allgemeine Messerführverbot des § 42a WaffG fällt. Außerdem befand er sich zum Tatzeitpunkt in einer Messerverbotszone.
Anstatt die unkontrollierte Masseneinwanderung als Ursache für den Anstieg der Messerangriffe beim Namen zu nennen und endlich zielgerichtet eine rigorose Kehrtwende in der Migrationspolitik einzuleiten, so wie es die AfD seit Jahren fordert, führt die Ampel-Koalition derzeit mit dem Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“, Bundestagsdrucksache 20/12805, abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf, verschiedene allgemeine Verschärfungen des Waffenrechts herbei. Diese Verschärfungen werden auch alle unbescholtenen Bürger betreffen.
Inhaltlich ergeben sich folgende Änderungen:
Die Voraussetzungen für das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses sowie zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit werden nochmals erhöht. Zusätzlich zu der seit Februar 2020 bestehenden obligatorischen Regelabfrage beim Verfassungsschutz während der Zuverlässigkeitsprüfung müssen die unteren Waffenbehörden auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt und im Einzelfall das Bundeskriminalamt nach relevanten Erkenntnissen abfragen. Neben der Polizeidienststelle des aktuellen Wohnsitzes des Antragstellers für eine waffenrechtliche Erlaubnis wird eine zusätzliche Abfrage der Polizeidienststellen der letzten zehn Jahre verpflichtend. Bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Eignung soll der Antragsteller persönlich bei der Waffenbehörde erscheinen müssen. Außerdem darf die Behörde künftig in öffentlichen Quellen zu der Person des Antragstellers recherchieren. Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten beinhaltet. Hier reicht künftig eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen aus für eine absolute (=nicht widerlegbare) Unzuverlässigkeit. Erkenntnisse der unteren Waffenbehörde zur angeblich fehlenden waffenrechtlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit müssen obligatorisch und unverzüglich an die zuständige Jagdbehörde gemeldet werden. Inhaber von waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnissen werden hierdurch noch weiter zum gläsernen Bürger. Abgerundet werden diese Erschwernisse dadurch, dass bei verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Rücknahme/zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse die Waffenbehörde in Zukunft schon zum Zeitpunkt der Erlangung erster Erkenntnisse, aber noch vor Erlass eines Widerrufs-/Rücknahmebescheides gegenüber dem WBK-Inhaber das Recht haben soll, die Waffen, Munition und die Erlaubnisurkunden sicherzustellen. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird hierfür eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage hiergegen haben keine aufschiebende Wirkung.
Zusätzlich zum Führverbot von Einhandmessern, Hieb- und Stoßwaffen und von Messern mit feststehender Klinge von über 12 cm Klingenlänge sollen weitere Messerführverbote geschaffen werden. Bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen sowie bei Theater-, Kino- und Diskothekenbesuchen und Tanzveranstaltungen gilt künftig nicht nur ein Waffenführverbot, sondern ein grundsätzliches Messerführverbot. Dies gilt unabhängig von Bestimmung, Beschaffenheit oder Klingenlänge des Messers. Ausnahmen, etwa für Gewerbetreibende, Anlieferverkehr oder bei Vorliegen eines sonstigen allgemein anerkannten Zwecks bleiben jedoch vorbehalten. Der komplette Umgang mit Springmessern wird, auch wenn die Klinge weniger als 8,5cm lang ist, grundsätzlich verboten. Hinzu kommt zusätzlich ein grundsätzliches Waffen- und Messerführverbot in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs sowie an Bahnhöfen und Haltestellen der Bahn. Warum es verboten sein soll, in einem Regionalzug der Deutschen Bahn Messer zu führen, nicht aber in Bussen und S-Bahnen des Personennahverkehrs, kann zumindest ich mir nicht erklären. Ein Verstoß gegen das Messerführverbot bei öffentlichen Vergnügungen oder in Zügen/Bahnhöfen wird künftig ebenso als Ordnungswidrigkeit geahndet wie bislang ein Verstoß gegen den § 42a WaffG. Um die Führverbote zu kontrollieren, dürfen Ordnungskräfte künftig Personen kurzzeitig anhalten, befragen und deren Sachen durchsuchen. Das ist im Grundsatz nachvollziehbar. Kein Verbot erfüllt einen Zweck, wenn es nicht durchgesetzt wird. Schaut man aber auf den am Anfang genannten hauptsächlichen Täterkreis von Messerangriffen, wird einmal mehr klar, dass die tatsächliche Verbesserung der öffentlichen Sicherheit für die Ampel-Koalition nur ein Vorwand ist, um rechtstreuen Bürgern das Leben zu erschweren. § 42c Satz 2 WaffG-E trifft nämlich Einschränkungen für die Adressaten von polizeilichen Kontrollen. So darf die Auswahl der kontrollierten Person auf keinen Fall anhand eines Merkmals für das Geschlecht, die Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft oder die Religion der zu kontrollierenden Person erfolgen. Da die genannten Charakteristika sowieso ein verfassungsimmanentes Verbot für einen Anfangsverdacht gegen eine zu kontrollierende Person darstellen, wird diese Regelung aller Voraussicht nach vorrangig eine andere Wirkung haben: für Angehörige von Polizei und Ordnungsamt wird eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Kontrollen von männlichen, maßgeblich muslimischen Migranten geschaffen. Jeder eingesetzte Beamte muss nach einer Kontrolle damit rechnen, dass gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Vorwurfs der Diskriminierung zum Tragen kommt. Es ist also sehr gut möglich, dass die Polizei künftig zwar Klaus und Günther tatkräftig einer Kontrolle unterziehen wird, nicht aber Yusuf und Mohammed. Political Correctness ist der Ampel-Koalition eben wichtiger als der effektive Schutz von Leib und Leben der Zivilbevölkerung.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Regierungskoalition die aktuellen Debatten um einen Anstieg von Messerangriffen und Terrorgefahr nutzt, um Legalwaffenbesitzern weitere Steine in den Weg zu legen. Die Ampel greift zielgerichtet in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von WBK-Inhabern sowie in deren Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein. Die zusätzlichen bürokratischen Hürden werden die personell oftmals sowieso unterbesetzten Waffenbehörden weiter belasten. Es ist damit zu rechnen, dass die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse künftig noch länger dauert. Während die Gesamtbevölkerung zusätzlichen Messerführverboten unterworfen wird, müssen echte potentielle Straftäter kaum Polizeikontrollen fürchten, vorausgesetzt sie gelten als Angehörige einer religiösen, ethnischen oder kulturellen Minderheit. Somit bleibt: Mehr Bürokratie für alle, mehr Minderheitenschutz für wenige. Als AfD sagen wir ganz klar: nicht mit uns!
Selbstverständlich lehnt die AfD-Bundestagsfraktion jede Verschärfung des Waffenrechts zulasten der Allgemeinheit ab. Dafür stehe ich als waffenpolitischer Sprecher meiner Fraktion.
Ihr Steffen Janich MdB