Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Beamte im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei

Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Beamte im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei

Ich habe die Regierung gefragt, ob sie beabsichtige einen Gesetzentwurf einzubringen, welcher die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Beamte im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei vorsieht.

Laut Ihnen ist dieses Thema ein "zentrales, im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien verankertes dienstrechtspolitisches Anliegen". Um dieses Vorhaben möglichst zügig umzusetzen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits einen Gesetzentwurf auf der Linie des Koalitionsvertrages erarbeitet. Die ressortübergreifenden Abstimmungen sind laut Ihrer Aussage noch nicht abgeschlossen. Ich bleibe dran!

Schriftliche Frage des Abgeordneten Steffen Janich vom 5. September 2022

Beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Wahlperiode, einen Gesetzentwurf in die Beratungen des Deutschen Bundestages einzubringen, welcher die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage für Beamte im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei vorsieht, und wenn ja, wann gedenkt sie dies zu tun?

Antwort des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat

Bei der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage (Zulage nach Vorbemerkung Nr. 9 der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) handelt es sich um ein zentrales, im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien verankertes dienstrechtspolitisches Anliegen. Um dieses Vorhaben möglichst zügig umzusetzen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits einen Gesetzentwurf auf der Linie des Koalitionsvertrages erarbeitet. Die ressortübergreifenden Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. 

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