Waffenkriminalität: Bundesregierung will Schuss nicht hören

Waffenkriminalität: Bundesregierung will Schuss nicht hören

Ich wünschte, ich könnte Ihnen, kurz vor dem Fest des Friedens, eine ebenso friedliche Nachricht aus dem politischen Berlin übermitteln. Aber leider schläft die Organisierte Kriminalität nicht. Und darum sehe ich mich in der Pflicht, bei meiner demokratischen Aufgabe zur Kontrolle der staatlichen Exekutivgewalt auch nicht zu schlafen.

Im Jahr 2024 wurde laut der Polizeilichen Kriminalstatistik in rund 4.700 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht. In noch mehr Fällen kam es zur Schussabgabe. In Besorgnis erregender Weise ist hier in den letzten Monaten ein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen gewesen. Allein Berlin meldet für das Jahr 2025 bislang rund 900 Fälle, in denen Schusswaffen illegal zum Einsatz kamen. Berliner Sicherheitskreise haben hierzu bereits öffentlich die Einschätzung mitgeteilt, dass aktuell die Gewalt im Drogenmilieu eskaliere. Neue Banden drängten auf den Rauschgiftmarkt. Ein Dezernatsleiter im Landeskriminalamt Berlin hat bereits vor einer Durchbewaffnung der kriminellen Szene gewarnt. Immer häufiger würden demnach bei Durchsuchungen sogar vollautomatische Schusswaffen gefunden.

Ich habe diese Entwicklungen zum Anlass genommen, um mittels einer Kleinen Anfrage nachzuforschen, ob die Bundesregierung einen gesteigerten Anlass zu eigenem Handeln erkennt. Auf meine spezifischen Nachfragen zur Erfassung von illegalem Schusswaffengebrauch bei der Begehung von Straftaten teilt die Bundesregierung mit, sie erfasse mittels der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht, ob Straftaten mittels einer erlaubnispflichtigen Waffe begangen würden oder mittels einer nicht erlaubnispflichtigen Waffe.

Auf die Nachfrage, welche Ursachen sie in dem Anstieg der Fallzahlen zu Drohungen mit einer Schusswaffe sieht, bleibt die Bundesregierung zurückhaltend. Im Konjunktiv II suggeriert die Bundesregierung die abstrakte Möglichkeit, dass der Anstieg im Zusammenhang mit der generell beobachtbaren Zunahme bei Bedrohungshandlungen stehen könnte.

Für den Anstieg der Verstöße gegen das Waffengesetz durch Nichtdeutsche im Jahr 2024 hat die Bundesregierung gleichwohl gar keine Erklärung. Aus ihrer Sicht könne im gesamten Bundesgebiet keine Eskalation der Gewalt im Drogenmilieu festgestellt werden. Allerdings räumt die Bundesregierung ein, dass kriminelle Gruppierungen zunehmend um Anteile des wachsenden Drogenmarktes konkurrieren. Das große Drogenangebot wie auch die Nachfrage nach Drogen spiele dabei eine wesentliche Rolle. Immerhin hat die Innenministerkonferenz aus Bund und Ländern auf Ihrer Sitzung Anfang Dezember 2025 über die Verbreitung illegaler Schusswaffen debattiert. Auf dieser Konferenz haben die Innenminister beklagt, dass kriminelle Auseinandersetzungen vermehrt unter Anwendung von Schusswaffen ausgetragen werden. Dagegen sollen die Erwerbswege für den Erhalt illegaler Schusswaffen aufgeklärt werden und Handelstätigkeiten unterbunden werden. Das Bundesministerium wird dazu aufgefordert, zu prüfen, wie die Ermittlungsmöglichkeiten gestärkt werden können. Die IMK bittet auch um Prüfung, ob der Erwerb, Besitz, der Handel, das Führen und die Herstellung von Schusswaffen ohne die erforderliche Erlaubnis zu einem Verbrechen zu qualifizieren sei. 
Auf meine Frage, ob die Angehörigen von Sicherheitsbehörden eine gesonderte Ausstattung und Ausbildung benötigen, um vor dem Einsatz von Schusswaffen gegen sich besser geschützt zu werden, bleibt die Bundesregierung offenbar ganz bewusst unkonkret. So bestehe laut ihrer Einschätzung eine fortlaufende Notwendigkeit, die Sicherheitsbehörden so auszugestalten, dass die Einsatzkräfte auf alle polizeilich relevanten Lagen vorbereitet seien. Eine Überprüfung der Maßnahmen fände kontinuierlich statt.

Insgesamt komme ich zum Schluss, dass die Bundesregierung im Hinblick auf ihre vordringliche Aufgabe, die Bürger vor Kriminalität zu schützen, nicht willens und in der Lage ist, die Ausdehnung von Revierkämpfen im Drogenmilieu unter dem Einsatz von Schusswaffen aktiv zu bekämpfen. Sämtliche Fragen von mir wurden – wieder einmal – ungenau oder gar nicht beantwortet. Es braucht auch keine Prüfungsorgie dazu, wie die Ermittlungstätigkeiten gegen die bewaffnete Organisierte Kriminalität gestärkt werden können. Bereits jetzt wäre es an der Zeit, eine polizeiliche Bund-Länder-Kommission einzurichten, die sich speziell dem Kampf gegen übergreifende Bandenstrukturen im Bereich der Organisierten Kriminalität annimmt. Dies würde gewiss den Grundrechten der rechtstreuen Bürger mehr dienen als symbolische Aktionstage gegen Hasskriminalität im Netz.

Ihr Steffen Janich MdB

Quellen:
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Janich und der Fraktion der AfD – „Polizeiliche Erfassung von Angriffen, die unter Einsatz von Schusswaffen begangen werden“, Bundestags-Drucksache: 21/2928
- Beschluss zu TOP 77 der 224. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder vom 03. bis 04.12.25 in Bremen, abrufbar unter: https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2025-12-05_DOK/beschl%C3%BCsse.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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