Sächsische Landesregierung lässt Mittel zur Kampfmittelbeseitigung verfallen!

Sächsische Landesregierung lässt Mittel zur Kampfmittelbeseitigung verfallen!

Das Jahr 2022 war geprägt durch zahlreiche Waldbrände. Unsere Heimat, die Sächsische Schweiz, aber auch Teile Brandenburgs und des Harzes wurden wochenlang von den Flammen heimgesucht. Die Schäden sind verheerend. Vor allem in Brandenburg waren die Löscharbeiten am Boden oftmals unmöglich, weil die Explosionen von vergrabener Munition eine Lebensgefahr für die Rettungskräfte bedeutet hätten. Schon im Juli dieses Jahres habe ich diesbezüglich eine umfassende Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.

Mit meinen Fragen zu kampfmittelbelasteten Flächen in Ostdeutschland und zu Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund jüngerer Waldbrände in Brandenburg wollte ich wissen, welche eigene Verantwortung die Bundesregierung für die Kampfmittelbeseitigung auf den ehemaligen sowjetischen Übungsplätzen für sich sieht. Ebenso stellte ich Fragen zur Strategie des Bundes bei der Bekämpfung von Großbränden.

Die Bundesregierung sieht sich in Bezug auf die Munitions-und Sprengstoff-Altlasten der ehemaligen Roten Armee auf deutschem Boden grundsätzlich nicht in der Pflicht. So verweist sie darauf, dass die Beseitigung von Kampfmitteln und Kampfmittelrückständen Teil der Gefahrenabwehr und somit Ländersache sei.

Sehr aufschlussreich sind die Auskünfte der Bundesregierung in Bezug auf die Kosten, die durch die Munitionsbergung entstehen. Eine Erstattung der Kosten für die Räummaßnahmen durch den Bund richtet sich danach, ob diese Räummaßnahmen auf einer bundeseigenen oder einer nicht bundeseigenen Liegenschaft erfolgen. So erstattet der Bund die Kosten einer Kampfmittelbergung auf nicht bundeseigenen Liegenschaften, wenn von den Kampfmitteln eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen ausgeht und es sich um ehemals reichseigene Kampfmittel handelt. Bei Räummaßnahmen auf bundeseigenen Liegenschaften hingegen erstattet der Bund die Zweckausgaben für die Kampfmittelbeseitigung unabhängig davon, ob es sich um Kampfmittel der Wehrmacht oder der Roten Armee beziehungsweise der Westalliierten handelt. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Bund nur die sogenannten „Zweckausgaben“ erstattet. Allgemeine Verwaltungskosten, wie etwa die Gehälter der Kampfmittelbeseitiger, fallen nicht hierunter.

Wirklich erstaunlich ist für mich jedoch folgendes:

Schon im Jahr 2015 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, dass der Bund den Ländern als einmalige und freiwillige Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der ihnen tatsächlich entstandenen Kosten für die erfolgreiche Suche und Beseitigung auch von ehemals alliierten Kampfmitteln auf nicht bundeseigenen Liegenschaften erstattet. Diese vorgesehene Erstattung umfasste ursprünglich einen Gesamtetat von 60 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2016 und 2019. Zur Ausschöpfung der noch vorhandenen Ausgabereste wurde diese Maßnahme in den Jahren 2018 und 2020 um jeweils weitere zwei Jahre verlängert. Bis einschließlich für das Jahr 2022 können die Länder noch eine Teilkostenerstattung durch den Bund beantragen. Letztmalig werden diese Mittel im Jahr 2023 zur Auszahlung gelangen.

Die Bundesregierung weist überraschend darauf hin, dass die Länder auch nach der zweimaligen Verlängerung der Möglichkeit zum Mittelabruf eben diese Gelder nicht vollständig abgerufen haben. Das ist aus meiner Sicht vor allem deshalb unverständlich, weil allein auf bundeseigenen Flächen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt in einer Fläche von über zweihunderttausend Hektar Boden ein Kampfmittelverdacht besteht und gerade auch die Länder Sachsen, Thüringen und Brandenburg im Jahr 1994 große Flächenanteile übernommen haben, die zuvor unter der Kontrolle der sowjetischen Armee standen. Die Explosionen bei den Bränden in Brandenburg zeigen eindeutig, dass immer noch riesige Areale der ostdeutschen Länder mit Kampfmitteln belastet sind.

Hinzu kommt, dass die Länder allein in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (bis zum Jahr 2021) von den insgesamt 60 Millionen Euro zur Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften 23,56 Millionen Euro abgerufen haben. Der Freistaat Sachsen hat hiervon in vier Jahren gerade einmal rund 197.000 Euro, Thüringen rund 33.000 Euro und Sachsen-Anhalt rund 84.000 Euro beantragt. In der aktuellen Wahlperiode haben Sachsen und Sachsen-Anhalt noch nicht einen Cent der verfügbaren Bundesmittel in Anspruch genommen. Das ist aus meiner Sicht schon deshalb unverständlich, weil allein der Bundeswehr im Rahmen ihrer Amtshilfe zur Bekämpfung der Waldbrände in Brandenburg zwischen dem Juni bis zum August des Jahres 2022 Kosten in Höhe von rund 15 Millionen Euro entstanden sind.

Als Innenpolitiker mit den Schwerpunkten Zivil- und Katastrophenschutz steht für mich fest:

Die Zeit läuft! In Zeiten der allgemeinen Inflationsentwicklung, der Rezession und den drohenden Pleitewellen von Unternehmen ist es nicht nachzuvollziehen, dass die die mitteldeutschen Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes zur Kampfmittelräumung ungenutzt verfallen lassen wollen. Nur noch bis zum Ende dieses Jahres kann die sächsische Landesregierung eine fünfzigprozentige Erstattung der Kosten für die Kampfmittelräumung auf eigenen Flächen beantragen. Die Gefahr drohender Waldbrände in den kommenden Jahren zeigt uns, wie wichtig die Beräumung von Kampfmitteln auf ehemaligen sowjetischen Übungsplätzen ist. Es ist jetzt die Aufgabe der sächsischen CDU-Regierung, alles dafür zu tun, um noch in diesem Jahr ein umfassendes Konzept zur Bergung von Kampfmitteln vorzulegen und eine Teilkostenerstattung durch den Bund zu beantragen.

Ihr Steffen Janich

Quellen

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: „Fragen zu kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in (Ost-)Deutschland und zu gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund jüngster Waldbrände in Brandenburg“, Bundestags-Drucksache: 20/3475

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