Sehr geehrte Mitbürger!
Wie Sie gewiss mitbekommen haben, wüten seit einigen Tagen in unserer Heimat, der Sächsischen Schweiz, sowie in Brandenburg riesige Feuer. In unserer Region hat das Feuer vorübergehend eine Fläche von 250 Hektar erreicht. In zwei von fünf Brandabschnitten wurde die Lage als kritisch beschrieben. Natürlich können Sie von Ihrem Abgeordneten aus der Region erwarten, dass er tut, was in seiner Macht steht, um einen Beitrag zur Hilfe zu leisten. Dieser Aufgabe fühle ich mich als ordentliches Mitglied im Innenausschuss mit dem Schwerpunkt auf Zivil- und Katastrophenschutz natürlich umso mehr verpflichtet.
Die ganzen letzten Tage war ich vor Ort, um mir selbst ein Bild zu machen, und habe etwa das Landratsamt in Kenntnis gesetzt, in welchem abgeschnittenen Bereich die Löschkräfte noch Trinkwasser und isotonische Getränke benötigen. Auch in parlamentarischer Hinsicht habe ich das Thema der Gefahren durch Waldbrände schon länger im Fokus.
Seit den letzten Waldbränden nahe Beelitz und Treuenbrietzen (beide Regionen in Brandenburg) gehört hierzu auch das Thema der Belastung des Bodens durch Munitionsrückstände aus der Zeit des Kalten Krieges. Dieses Problem besteht auch während der aktuellen Brände wieder. Oftmals können Löschkräfte in Brandenburg nur aus der Luft Löscharbeiten verrichten, weil Detonationen ein Verlassen der befestigten Wege zu gefährlich machen. Bereits vor den aktuellen Bränden in der Sächsischen Schweiz habe ich hierzu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Die Antwort steht noch aus. Sie können meine Ausführungen aber schon hier nachvollziehen:
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffen Janich, Hannes Gnauck und der Fraktion der AfD Fragen zu kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in (Ost-)Deutschland und zu gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund jüngster Waldbrände in Brandenburg
Mitte Juni 2022 brachen in der Nähe der brandenburgischen Städte Beelitz und Treuenbrietzen große Waldbrände aus, die erhebliche Waldschäden verursachten und auch zu zeitweiligen Evakuierungen von Anwohnern führten sowie erst durch die Aufbietung eines großen Aufgebots vereinter Kräfte von Feuerwehren, Bundeswehr und THW wie auch dank einsetzenden Regens eingedämmt werden konnten (vgl. https://www.tagesspiegel.de/berlin/weiter-brandwachen-noetig-feuerwehr-reduziert-einsatzkraefte-nach-waldbrand-in-treuenbrietzen/28435536.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/brandenburg-waldbraende-beelitz-lage-mittwoch-treuenbrietzen-lieberose.html, zuletzt abgerufen am 23. Juni 2022; https://www.spiegel.de/panorama/wald-braende-in-brandenburg-einsatzkraefte-in-treuenbrietzen-und-beelitz-hoffen-auf-regen-und-gewitter-a-676bc6eb-02ef-4582-9bef-79d47bf28515, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.tagesspiegel.de/berlin/weiter-brandwachen-noetig-feuerwehr-reduziert-einsatzkraefte-nach-waldbrand-in-treuenbrietzen/28435536.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.n-tv.de/mediathek/videos/panorama/Luftaufnahmen-offenbaren-schwere-Brandfolgen-bei-Beelitz-article23409611.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.fr.de/panorama/waldbraende-brandenburg-feuer-kampf-feuerwehr-starker-regen-entspannung-zr-91619479.html; zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Bereits in den besonders trockenen Sommermonaten der Jahre 2018 und 2019 war es an vielen Stellen in Deutschland, auch bei Beelitz und Treuenbrietzen, zu großen Waldbränden gekommen (https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/katastrophen/id_85969706/waldbraende-in-deutschland-zahl-hat-sich-2018-mehr-als-vervierfacht.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Sowohl 2018 und 2019 als auch im Juni 2022 wurde im Zusammenhang mit den schweren Waldbränden in Brandenburg wieder einer größeren Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - und dies vermehrt u.a. auf dem Gebiet von ehemals von sowjetischen Streitkräften benutzten Militäranlagen und Truppenübungsplätzen - Munitionsaltlasten befinden, die nicht allein nur zur dauerhaften Unzugänglichkeit der Flächen, sondern auch zu Waldbränden führen, diese befördern und Löscharbeiten empfindlich behindern können (https://www.rnd.de/panorama/brandenburg-riesiger-waldbrand-bei-treuenbrietzen-mit-munition-belastetes-gebiet-DISZMNDQYXAQPOKJEUEKVOAJVA.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.wetter.de/cms/waldbraende-suedwestlich-von-berlin-hitze-wind-und-munition-erschweren-loescharbeiten-4989800.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbrietzen-waldbraende-ursachen-brandstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschung.html; zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Der in der Folge des Zwei-plus-Vier-Vertrages bereits im Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen UdSSR ausgehandelte, ratifizierte und im Mai 1991 dann in Kraft getretene ,,Vertrag über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" (vgl. zum Vertragstext: Bulletin der Bundesregierung 1990, Nr. 123, S. 1284 - 1300), abgekürzt TAV oder AVV) hatte eine Verpflichtung für die sowjetischen Truppen festgehalten, die deutschen Gesetze ,,zu respektieren und zu befolgen" (ebd., Art. 2, Abs. 5) und explizit bestimmt, dass den sowjetischen Truppen die ihnen zugewiesenen Liegenschaften ,,unter Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere auf den Gebieten der öffentlichen Gesundheit [.] sowie des Umweltschutzes" (Art. 8, Abs. 1) bis zum vereinbarten Abzug zur Verfügung stünden. Die sowjetischen Truppen hatten dies in eigener Verantwortlichkeit zu tun (Art. 2, Abs. 5), eine Kontrolle der vertragsgemäßen Umsetzung dieser Bestimmungen seitens deutscher Behörden war somit nicht vorgesehen. Zusätzlich zum TAV bzw. AVV wurde in einem weiteren, ebenfalls im Oktober 1990 ratifizierten, gemeinsamen ,,Abkommen [.] über einige weitere überleitende Maßnahmen" (vgl. zum Vertragstext: Bulletin der Bundesregierung 1990, Nr. 123, S. 1281 - 1283) seitens Bonn und Moskau die Schaffung einer deutsch-sowjetischen Kommission vereinbart. Diese sollte u.a. den Wert der in der Zeit der Besatzung mit sowjetischen Mitteln gebauten Liegenschaften (unbewegliche Vermögenswerte) bestimmen. Ferner sollte die Kommission ,,auch über mögliche [deutsche] Schadensersatzansprüche und andere mögliche [von der deutschen Seite geltend zu machende] Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung der übergebenden Liegenschaften" entscheiden. Diese Sachverhalte betreffend, einigte man sich 1990 auf das folgende, künftige Vorgehen: ,,Soweit der Betrag der [.] ermittelten Restwerte den Betrag der [.] Schäden übersteigt, erhält die sowjetische Seite den überschießenden Betrag. Soweit die Schäden die Restwerte übersteigen, ist die Differenz der deutschen Seite zu erstatten" (vgl. Art. 7 des Abkommens über einige überleitende Maßnahmen).
Derartige Ansprüche hätten von deutscher Seite nach den 1991 und 1992 erfolgten politischen Umbrüchen gegen Russland als Rechtsnachfolgerin der UdSSR geltend gemacht werden können. Nur wenige Monate später allerdings einigten sich im Dezember 1992 anlässlich des Staatsbesuchs des damaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl in Russland beide Staaten darauf, auf die sich aus Art. 7 des Abkommens über einige überleitende Maßnahmen resultierenden jeweiligen Ansprüche zu verzichten (vgl. Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und des Präsidenten der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992, Bulletin der Bundesregierung Nr. 139 vom 22. Dezember 1992, S. 1266, Ziff. 3).
Dabei hatte der insbesondere auf die Themengebiete Rüstungskontrolle und internationales Umweltrecht spezialisierte Rechtswissenschaftler Michael Bothe (Frankfurt am Main) wenige Monate zuvor noch festgehalten und präzisiert: ,,Das bedeutet, daß die Russische Föderation für alle Altlasten haftet, nicht nur für die nach Inkrafttreten des TAV verursachten" (vgl. Management zur Sanierung von Rüstungsaltlasten, hrsg. von Karl J. Thomé-Kozmiensky, Berlin 1992, S. 148).
Über den desolaten Zustand, in dem sich ein Großteil der entsprechenden Liegenschaften unmittelbar nach dem Abzug der sowjetischen bzw. russischen ,,Westgruppe der Truppen" (WGT) - so die seit 1988 offizielle Bezeichnung der in Deutschland dienenden Streitkräfte der Sowjetarmee bzw. der Armee der Russischen Föderation - befand, ist vielfach und detailliert berichtet worden (vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226; Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung -Abzug - Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 134 ff.). Der ehemalige Bevollmächtigte der Bundesregierung für den planmäßigen Abzug der russischen Streitkräfte, Generalmajor Foertsch, hielt im erwähnten Zusammenhang über den tatsächlichen Wert der sich auf den sowjetisch genutzten Liegenschaften befindlichen, unbeweglichen Vermögenswerte die Großzügigkeit und den guten Willen der deutschen Seite fest und konstatierte, dass ,,in den meisten Fällen" diejenigen ,,Gebäude, deren Bausubstanz noch brauchbar ist, sowieso entkernt und von Grund auf saniert" würden (vgl. Hartmut Foertsch, Beginn einer Partnerschaft? Deutsches Verbindungskommando zur WGT, in: Information für die Truppe (IFDT). Zeitschrift für Innere Führung 1994, Heft 8, S. 24).
Es ist somit davon auszugehen, dass die im Dezember 1992 vereinbarte sogenannte Nullvariante wesentlich zu Lasten Deutschlands ausfiel, zumal die von der sowjetischen Seite zuvor in Anschlag gebrachten Wertberechnungen ihrer Liegenschaften von Kennern als ,,völlig überzogen" (vgl. Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung - Abzug - Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 135) oder ,,vollkommen aus der Luft gegriffen" (vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226) bezeichnet werden.
Darüber hinaus soll nach Ansicht der Fragesteller nicht unerwähnt bleiben, dass es Experten als umstritten galt und gilt, ob bzw. inwieweit die in das Abkommen über einige überleitende Maßnahmen festgeschriebene Formulierung und die dann während der Verhandlungen der 1990er-Jahre von der sowjetischen Seite immer wieder vorgebrachte Sicht, nach der die von den sowjetischen Truppen in Deutschland zurückgelassenen unbeweglichen Vermögenswerte in den Jahrzehnten ihrer Besatzung ,,mit Mitteln der sowjetischen Seite gebaut[en]" (vgl. Art. 7 des Abkommens über einige überleitende Maßnahmen vom 12. Oktober 1990) worden seien, überhaupt den realen Gegebenheiten entsprach.
Dies muss angesichts der Tatsache, dass die DDR jahrzehntelang eben zum Zweck des Unterhalts für die in der DDR stationierten sowjetischen Truppen und hier u.a. auch explizit für den Bau bzw. Neubau und den Erhalt der von sowjetischen Truppen benutzten Liegenschaften jährlich den eigenen Staatshaushalt schwer belastende, bis in Milliardenhöhe reichende Beträge investierte, nicht nur forschungsseitig erheblich angezweifelt werden (vgl. hierzu Silke Satjukow, Besatzer. "Die Russen" in Deutschland 1945 - 1994, Göttingen 2008, S. 103ff.; Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung - Abzug - Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 58ff.).
Insgesamt hat die deutsche Seite, unabhängig von den zwischenzeitlich erfolgten Verhandlungen der deutsch-sowjetischen Kommission, für den sowjetischen bzw. russischen Truppenabzug 12, 5 Milliarden DM zur Verfügung gestellt und diese Summe im Rahmen des im Dezember 1992 erfolgten Staatsbesuches von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in Russland noch einmal um 550 Millionen DM zwecks Wiedereingliederung der nach Russland zurückkehrenden Truppen erhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 12/6854, S. 36 und https://kups.ub.uni-koeln.de/4329/1/Heinecke.pdf, S. 62, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022. Die Autoren Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung - Abzug - Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 122 und Thilo Gehrke, Das Erbe der Sowjetarmee in Deutschland. Eine Bild- und Textdokumentation, Berlin 2008, S. 29, geben jeweils 15 Milliarden DM an).
Hatte der damalige Oberkommandierende der noch bis 1994 in den neuen Bundesländern stationierten WGT, General Matwej Burlakow, gegenüber dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1994 noch versichert, dass gemäß der deutsch-sowjetischen Vereinbarungen ,,sämtliche Munition der WGT aus Deutschland abgezogen" (vgl. Bundestagsdrucksache 12/8372, S. 9) werde und die Bundesregierung ihrerseits noch im Sommer 1994 verkündet, dass ihr weder Anhaltspunkte für eine Nicht-Erfüllung dieser Vereinbarungen noch gar Hinweise für gezieltes Verstecken von Waffen und Munition durch die WGT vorlägen (vgl. Bundestagsdrucksache 12/8372, S. 9), stellten Anwohner der betroffenen Gebiete und dortige Kommunalpolitiker während des mehrere Jahre währenden Abzugs längst Gegenteiliges fest (vgl. etwa Thilo Gehrke, Das Erbe der Sowjetarmee in Deutschland. Eine Bild- und Textdokumentation, Berlin 2008, S. 30f.; vgl. auch vgl. auch Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung - Abzug - Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 203 ff). Die Boden- und Umweltverschmutzung in und um die sowjetischen Truppenübungsplätze und Kasernen war nach dem Abzug der Streitkräfte, wie vielfach bereits vermutet und spätestens nach Übergabe der Anlagen an deutsche Behörden dann auch festgestellt, "extrem hoch" (vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226, vgl. auch die Arbeitsergebnisse der im Auftrag des Umweltbundesamtes durch die Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH, Ottobrunn, erstellte und 1995 herausgegebene "Inventarisierung von Bodenkontaminationen auf Liegenschaften der Westgruppe der ehemals sowjetischen Truppen", Berlin 1995).
Den Fragestellern nicht zugängliche, im Bundesarchiv lagernde Dokumente aus der Zeit der 1990er Jahre weisen mit Titeln wie ,Protest des Leiters DtVKdoWGT [Deutsches Verbindungskommando zur Westgruppe der Truppen] gegenüber der WGT hinsichtlich Munitionshinterlassenschaften auf Liegenschaften der WGT" (https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3ICRAVA4EXJXIIELE2YCFAG5ZXUNXY6R, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022), "Anträge der WGT auf Vernichtung und Entsorgung von Munition und Problematik im Zusammenhang mit Fundmunition nach Abzug und Übergabe der von der WGT genutzten Objekte" https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/I5OYPZF45Z3URNLVIGHCTQ2OYLSBRLO4, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022) darauf hin, dass verschiedenen deutschen Stellen die gebietsweise enorme Kampfmittelbelastung der sowjetisch genutzten Militäranlagen durchaus klar gewesen sein muss.
Die von den sowjetischen Truppen benutzten Liegenschaften hatten 1990 eine Gesamtfläche von mindestens 240 000 Hektar, von denen der größte Teil nach offiziellem Recht Vermögen der DDR gewesen ist (Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung - Abzug - Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 15, S.32f. und S. 37-39 zeigt auf, dass die genaue Größe bis einschließlich 1990 selbst den DDR-Behörden trotz erheblicher Forschungs- bzw. Identifizierungsbemühungen nicht bekannt gewesen ist). Diese Flächen wurden nach Art. 21 Einigungsvertrag im Jahr 1990 Eigentum des Bundes (https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/einigungsvertrag/44107/oeffentliches-vermoegen-und-schulden/, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Die mit dem Ende des Kalten Krieges veränderte weltpolitische Lage führte im wiedervereinigten Deutschland u.a. dazu, die Truppenstärke der Deutschen Bundeswehr massiv zu reduzieren. Somit wurden auch viele Liegenschaften, die zuvor von der WGT benutzt worden waren, nicht mehr für den Militärbetrieb benötigt. Sie verloren damit ihren verteidigungspolitischen Zweck. In der Folge wollte der Bund diese nahezu sämtlich an die Bundesländer abtreten und damit die Verantwortung für die Kampfmittelbeseitigung auf die Länder "abwälz[en]", wie der damalige Sachverständigenrat für Umweltfragen 1995 formulierte (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 190).
Dies führte allerdings zu Spannungen zwischen Bund und Ländern. Im Frühjahr 1993, also noch ein Jahr vor dem Abzug der letzten WGT-Truppen aus Deutschland, mahnte der Bundesrat an: ,,Der Zustand der WGT-Liegenschaften erfordert einen Sanierungsaufwand, der von den Ländern allein nicht geleistet werden kann. [.] Allein die Sicherung der Liegenschaften erfordert derzeit jährliche Kosten von über 100 Mio. DM. Ursache hierfür sind vorrangig die von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren" (vgl. Bundesratsdrucksache 360/93, Beschluß, S. 103).
Dennoch konnte der Bund 1993 (Sachsen) und 1994 (Thüringen und Brandenburg) mit drei Ländern entsprechende Abkommen erzielen. Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt entschieden sich ,,wegen der auf das Land zukommenden erheblichen Belastungen" (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 190) gegen eine Übernahme der angebotenen Liegenschaften. Die sich dort befindlichen Liegenschaften wurden in der Folgezeit von der Bundesvermögensverwaltung zumeist veräußert.
Der die Bundesregierung beratende Sachverständigenrat für Umweltfragen hielt 1995 in diesem Zusammenhang fest, dass ,,die Weitergabe der Altlastenrisiken auf Altstandorten des Militärbetriebs vom Bund an das jeweilige Bundesland [.] im Hinblick auf das Verursacherprinzip [.] bedenklich" sei, ,,weil für die gesamtstaatliche Aufgabe der Verteidigung der Bund auch insoweit Verantwortung trägt, als sie im Rahmen eines Bündnisses von ausländischen Streitkräften wahrgenommen worden ist. Damit verbunden ist die Verantwortung für die Folgen der Aufgabenwahrnehmung, auch wenn diese unter Umweltaspekten als mangelhaft oder gar verantwortungslos anzusehen war. In einem Lande, das über vier Jahrzehnte vom Ost-West-Gegensatz geprägt wurde, versteht es sich eben nicht von selbst, diesen Grundsatz unterschiedslos auf die Hinterlassenschaften aller abziehenden Stationierungsstreitkräfte und damit auch auf jene der WGT anzuwenden. Wenn man die von den ehemaligen sowjetischen Truppen hinterlassenen Schäden nicht als verteidigungsbedingte Altlasten anzusehen vermag, so ergibt sich dennoch [.] eine Verantwortung des Bundes aus seiner in Art. 34 des Einigungsvertrages übernommenen Verpflichtung, in den neuen Bundesländern gleichwertige ökologische Bedingungen zu gewährleisten. Den dort bestehenden Entwicklungsbedarf sollte der Bund nicht zur Umwälzung von Verpflichtungen ausnutzen, die Folgelasten des militärischen Betriebes sind, der notwendigerweise gesamtstaatlich zu verantworten ist" (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 190).
Die unterschiedliche regionale Kampfmittelbelastung in Deutschland rückte im Jahr 2001 ein weiteres Mal in den Fokus der Öffentlichkeit. In einem Antrag forderte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, "zu prüfen, ob aus dem Bundeshaushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden können, um private Haushalte, Städte und Gemeinden in den neuen Bundesländern, die von Bomben- und Munitionsfunden aus dem Zweiten Weltkrieg betroffen sind, in angemessener Weise zu unterstützen" (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5092, S. 2). Der Antrag wurde im Plenum des Deutschen Bundestages zwar debattiert und schließlich durch die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN im Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages im Juli 2002 vertagt (vgl. Bundestagsdrucksache 14/9716, S. 2), allerdings ohne in der Folgezeit wieder aufgenommen zu werden.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder festgehalten, dass es sich bei der Beseitigung von Kampfmitteln grundsätzlich um die Aufgabe der Länder handelt (vgl. nur Bundestagsdrucksache 19/14955, S. 2). Die bestehende Staatspraxis sieht weiter vor, dass die Kosten für die Räumung von Munitionsaltlasten auf nicht bundeseigenen Gebieten grundsätzlich die Länder tragen, sofern es sich um nicht um ehemals reichseigene Munition handelt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 2). Dennoch hat der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages am 12. November 2015 beschlossen, dass der Bund den Ländern einmalig und freiwillig vorübergehend 50% der für die Beseitigung von Munitionsaltlasten alliierter Herkunft entstandenen Kosten erstattet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 2). Zuletzt wurde öffentlich, dass die Länder noch bis zum Jahr 2023 entsprechende Erstattungen beantragen können (vgl. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Vermoegensrecht_und_Entschaedigungen/2019-10-10-beseitigung-von-kriegsfolgen.html; zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Auch 28 Jahre nach der Übertragung der Aufgabe der Beseitigung von Kampfmitteln auf von der früheren WGT genutzten Flächen vom Bund auf die Länder können, wie vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bereits 1995 befürchtet (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 180), munitionsbelastete Flächen in Ostdeutschland nicht für zivile Zwecke, wie etwa dem Naturschutz, der Land- und Forstwirtschaft oder der Naherholung, genutzt werden. Darüber hinaus stellen die genannten Gebiete im erwähnten Zusammenhang der Waldbrände eine Gefahr für Leib und Leben dar.
Das Problemfeld der kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in Ostdeutschland und dessen skizzierte Genese ruft vor dem Hintergrund der jüngsten Waldbrandvorkommnisse in Brandenburg nach Auffassung der Fragesteller neue Fragen nach der bleibenden Verantwortung des Bundes für die Kampfmittelbeseitigung in Ostdeutschland hervor.
Im Folgenden werden darüber hinaus Fragen zu möglichen gegenwärtigen wie künftigen Problemlösungsmaßnahmen bei der Bekämpfung von Großbränden in Deutschland gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Hat die Bundesregierung die Ergebnisse und die Folgen der in den 1990er-Jahren mit der Regierung der ehemaligen Sowjetunion bzw. der Russischen Föderation getroffenen Vereinbarungen über die Beseitigung von Altlasten auf den von den sowjetischen Truppen in Deutschland benutzen Truppenübungsplätzen und weiteren Liegenschaften jemals evaluiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Welche Beweggründe kann die Bundesregierung für die von deutscher Seite erfolgte Zustimmung der in der Gemeinsamen Erklärung vom 16. Dezember 1992 getroffenen Vereinbarung, beidseitig auf gegenseitige Ansprüche, die durch die gemäß den Vereinbarungen nach Artikel 7 des Abkommens vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen gebildete deutsch-sowjetische Kommission zu prüfen gewesen wären, zu verzichten, angeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
- Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, nach der die als ein Ergebnis der Gemeinsamen Erklärung vom 16. Dezember 1992 getroffene Vereinbarung, beidseitig auf gegenseitige Ansprüche, die durch die gemäß den Vereinbarungen nach Artikel 7 des Abkommens vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen gebildete deutsch-sowjetische Kommission zu prüfen gewesen wären, zu verzichten, zu Lasten Deutschlands ausfiel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Auffassung gebildet und wenn ja, wie lautet diese?
- Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass sie auf Anfrage noch im Sommer 1994 keine Kenntnisse über bzw. keine Anhaltspunkte für eine Nicht-Erfüllung der deutsch-sowjetischen Vereinbarungen durch die WGT hatte bzw. sah und ihr auch keine Hinweise für gezieltes Verstecken von Waffen und Munition durch die WGT vorlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 12/8372, S. 9), obwohl neben Privaten auch deutsche Behörden und Organe davon wussten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
- Inwieweit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der 1990ff. in Bundesverantwortung mit der sowjetisch bzw. russischen Seite getroffenen Vereinbarungen eine bleibende Verantwortung des Bundes für die Beseitigung der 1945-1994 von sowjetisch-russischen Streitkräften verursachten Kampfmittel auf dem Gebiet der früheren DDR?
- Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Munitionsbelastung in den bundeseigenen Liegenschaften Ostdeutschlands und wie groß sind die entsprechenden Flächen?
- Plant die Bundesregierung, künftig speziell den ostdeutschen Bundesländern weitere Mittel zwecks Räumung munitionsbelasteter Gebiete zur Verfügung zu stellen?
- Wenn ja, in welcher Höhe?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Sind nach 1994 vereinzelte oder alle ostdeutschen Bundesländer an die Bundesregierung mit der Bitte um personelle, materielle oder finanzielle Unterstützung für die Räumung munitionsbelasteten Gebiets herangetreten und hat es hierüber Gespräche gegeben?
- Wenn ja, wann genau, mit welchen Bundesländern und was waren Ergebnisse dieser Gespräche?
- Wenn ja, ist die Bundesregierung diesbezüglich aus eigener Motivation heraus an die ostdeutschen Bundesländer herangetreten?
- Sieht die Bundesregierung gegenwärtig Bedarf an einem auf Bundesebene koordinierten systematischen Vorgehen in Bezug auf die Entschärfung von Kampfmitteln aus kampfmittelbelasteten Flächen und welche Ergebnisse haben die ab dem Jahr 2019 diesbezüglich im Fachbereich Bau geführten Gespräche zwischen Bundesländern und Bund erbracht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 7)?
- Ist die von mehreren Bundes- und Landesministern nach den verheerenden Waldbränden auf dem früheren Truppenübungsplatz Lübtheen (vgl. https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/waldbrand-von-luebtheen-wohl-durch-munition-verursacht-0736352408.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022) in Mecklenburg im Jahr 2019 geforderte und angekündigte nationale ,,Task Force" zur Bekämpfung von Waldbränden in munitionsbelastetem Gebiet (www.wirliebenfeuerwehr.de/bundesweite-task-force-zur-brandbekaempfung-von-munitionsbelasteten-flaechen-erforderlich/, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022; https://www.tagesspiegel.de/politik/waldbraende-seehofer-kuendigt-bildung-einer-task-force-an/24581026.html; zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022) inzwischen eingerichtet worden?
- Wenn ja, wann hat diese ihren Dienst aufgenommen, über welche Arbeitsmittel und Personalstärke verfügt sie, wo kam sie bislang zum Einsatz und hat sie sich hier bewährt?
- Wenn nein, weshalb nicht und ist es dennoch weiter geplant, eine solche ,,Task Force" einzurichten und wenn nein, warum nicht?
- Plant die Bundesregierung, in den besonders von munitionsbelasteten Flächen betroffenen Regionen die örtlichen Kräfte der freiwilligen Feuerwehren (gegebenenfalls im Rahmen der Doppelnutzung von Ausrüstung des Zivilschutzes), des THW und des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) besser auszurüsten bzw. zu verstärken?
- Wenn ja, in welchem Umfang?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Empfehlungen hat die länderoffene Arbeitsgruppe ,,Nationaler Waldbrandschutz" im Herbst 2019 abgegeben und wie wurden diese dann von der Innenministerkonferenz aufgenommen bzw. umgesetzt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13844, S. 12)?
- Liegt der Bundesregierung inzwischen ein nationales Kataster von kampfmittelbelasteten Gebieten in Deutschland vor (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512)?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Wenn nein, plant die Bundesregierung, ein solches nationales Kataster erstellen zu lassen und wenn nein, weshalb nicht?
- Wie viele Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen ,,Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften" (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 5) wurden während der gesamten 19. Legislaturperiode durch die einzelnen Länder abgerufen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
- Wie viele Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen ,,Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften" (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 5) wurden während der laufenden 20. Legislaturperiode durch die einzelnen Länder bereits abgerufen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
- Liegen der Bundesregierung Zahlen zu Personenschäden vor, die seit dem Jahr 1995 durch den Kontakt mit Altmunition aus der sowjetischen Besatzungszeit entstanden sind (bitte ausführen)?
- Liegen der Bundesregierung Zahlen zu Wildschäden vor, die seit dem Jahr 1995 durch den Kontakt mit Altmunition aus der sowjetischen Besatzungszeit entstanden sind?
- Konnten die von der Bundesregierung geförderten Forschungen von Einsatzmöglichkeiten von autonomen bzw. teilautonomen Robotern zur Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 8) bereits handfeste Ergebnisse erzielen und ist der Bundesregierung bekannt, ob solche autonomen bzw. teilautonomen Systeme bereits in Deutschland zum Zweck der Kampfmittelräumung zum Einsatz gekommen sind bzw. wann diese zum Einsatz gebracht werden können (bitte ausführen)?
- Ist der Bundesregierung die 2018 im Interview mit dem SPIEGEL getätigte Aussage des damaligen Leiters des Fachbereichs Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz beim Deutschen Feuerwehrverband, Michael Axinger, nach der eine flächendeckende Räumung munitionsbelasteter Gebiete, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik liegen, ,,viel zu aufwendig und zu teuer wäre" bekannt und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung gebildet und wie lautet diese ggf. (https://www.spiegel.de/panorama/brandenburg-feuerwehrchef-ueber-munitionsreste-im-wald-a-1224807.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022)?
- Wägt die Bundesregierung gegenwärtig ab, ob eine bald in Angriff genommene, großflächige Räumung der mit Altmunition belasteten Flächen in Deutschland die möglicherweise durch zukünftige Brände in eben diesen Gebieten entstehenden Kosten aufwiegen könnte (vgl. https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbrietzen-waldbraende-ursachen-brandstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschung.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022) und wenn ja, inwieweit?
- Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine flächendeckende Räumung von munitionsbelasteten Gebieten in Deutschland innerhalb der nächsten Jahre und Jahrzehnte nicht möglich sein wird und wenn ja, aus welchen Gründen?
- Unterstützt die Bundesregierung inzwischen die Langzeitüberwachung von munitionsbelasteten Gebieten, hat sie diese bereits in Auftrag gegeben oder plant sie dies künftig zu tun (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14955, S. 13)?
- Erwägt die Bundesregierung gegenwärtig, die Kampfmittelabwehrkräfte der Deutschen Bundeswehr für die Räumung von munitionsbelasteten Gebieten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen?
- Wenn ja, in welchem Umfang?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Ist der Bundesregierung bereits bekannt, wie groß der während der Brände bei Treuenbrietzen angefallene Sachschaden für das von ihr geförderte und von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde durchgeführte Forschungsprojekt ,,Pyrophob" im Brandgebiet von Treuenbrietzen ist (https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbrietzen-waldbraende-ursachen-brandstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschung.html; zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022)?
- Wenn ja, wie hoch ist er?
- Wenn nein, weshalb nicht?
- Fördert der Bund gegenwärtig Unternehmen, die die in munitionsbelasteten Gebieten einsetzbaren Löschpanzer besitzen und welche in den entsprechenden Waldbrandgebieten im Einsatz waren bzw. künftig sein können und wenn ja, in welcher Weise (vgl. https://www.az-online.de/altmark/seehausen/laenderuebergreifende-regel-gefordert-12812726.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022)?
- Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte, die zu effizienteren Methoden zur Behandlung von kampfmittelbelasteten Flächen führen könnten oder plant die Bundesregierung, in Zukunft weitere Forschungsprojekte gezielt zu fördern und wenn ja, welche?
- Erwägt die Bundesregierung, das THW, die Bundespolizei und die Bundeswehr für mögliche kommende Einsätze in munitionsbelasteten Gebieten Ostdeutschlands mit neuen Löschpanzern auszustatten und finden in puncto künftiger Verwendung von Löschpanzern gegenwärtig Gespräche zwischen Bund und Ländern statt bzw. sind solche Gespräche in naher Zukunft geplant?
- Wie hoch sind nach der Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die im Juni 2022 bei Treuenbrietzen und Beelitz erfolgten Brandbekämpfungseinsätze von Bundeswehr, Bundespolizei und THW gewesen?
- Wie viele Einsatzkräfte von Bundeswehr, Bundespolizei und Technischem Hilfswerk haben im Juni 2022 an der Brandbekämpfung bei Treuenbrietzen und Beelitz mitgewirkt (bitte aufschlüsseln)?
Berlin, den 12. Juli 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion