Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)

Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)

Am Donnerstag, den 17. März 2022, findet voraussichtlich ab 9.00 Uhr im Deutschen Bundestag die Erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 statt. Das ist der Auftakt zur allgemeinen Impfpflicht für alle, welche ein buntes Bündnis aus Altparteien-Politikern willfährig vorantreibt. Schon am 6.3.2022 habe ich dazu berichtet: +++ Links-Parteien fordern Impfpflicht für Alle ab 18 +++

Der Entwurf sieht vor, dass alle erwachsenen Personen bis zum 15. Mai 2022 kontaktiert werden sollen, um sie über Beratungs- und Impfmöglichkeiten zu informieren. In einem zweiten Schritt wird die allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen eingeführt. Ab dem 1. Oktober 2022 sollen alle Erwachsenen, die ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Auf Anforderung müssen sie diesen Nachweis gegenüber der zuständigen Behörde vorlegen. Weiterhin obligatorisch ist der Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus gegenüber der eigenen Krankenversicherung. Ausnahmen sollen zumindest nach dem jetzigen Stand nur für diejenigen gelten, die noch nicht volljährig sind oder die nicht mit einem der „zugelassenen Impfstoffe“ immunisiert werden können. Selbst für Schwangere gilt eine Ausnahme von der Impfpflicht nur im ersten Trimenon, also nur im Zeitraum von der ersten bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Zwar soll diese Befreiung von der Impfpflicht für nicht-Impffähige und Schwangere für bis zu sechs Monate nach Wegfall der Voraussetzungen bestehen. Allerdings müssen die genannten Gruppen hierfür ein ärztliches Zeugnis gegenüber den Gesundheitsämtern vorlegen. Verzögert sich die Geburt des ungeborenen Kindes über neun Monate hinaus, würde die Impfpflicht in Konsequenz auch gegenüber Hochschwangeren oder Müttern in den ersten Tagen nach der Geburt ihres Kindes gelten. Außerdem sollen die Rechtsmittel des Widerspruchs und der verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zum Statusnachweis keine aufschiebende Wirkung haben. Wer es als Betroffener gegenüber dem Gesundheitsamt in vorsätzlicher oder fahrlässiger Weise unterlässt, seinen eigenen Impf- oder Genesenenstatus nachzuweisen beziehungsweise wer kein ärztliches Zeugnis über die eigene Schwangerschaft oder die fehlende Impffähigkeit nachweist und somit einer vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt, begeht nach dem Willen der Initiatoren künftig eine Ordnungswidrigkeit. Dasselbe gilt, wenn der Nachweis gegenüber der eigenen Krankenversicherung unterbleibt. Das kann eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro nach sich ziehen.

Zur Begründung heißt es unter anderem:

„Zur Prävention stehen gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung. Studien zeigen, dass Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und insbesondere vor schweren Krankheitsverläufen schützen, sondern auch dazu führen, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen, was insbesondere dem Schutz vulnerabler Personengruppen vor einer SARS-CoV-2-Infektion dienlich ist. Auf diese Weise können auch junge und gesunde Menschen durch die Impfung dazu beitragen, dass Personen, die nicht geimpft werden können, oder bei denen die Immunantwort nicht ausreichend ausfällt, vor einer Infektion effektiv geschützt werden.“ (Entwurf Seite 3)

Zwar wird die Initiative in der Ersten Beratung im Deutschen Bundestag noch nicht verabschiedet, sondern zunächst in die Ausschüsse überwiesen werden. Doch ist es schon jetzt höchste Zeit, alle parlamentarischen Befürworter der Zwangsimpfung zur Umkehr zu bewegen.

Für mich ist offensichtlich, dass dieser Entwurf den letzten Sargnagel für alle vergangenen Versprechungen, es werde keine Impfpflicht geben, darstellt. Die Initiatoren und Unterstützer dieses Gesetzentwurfs machen sich zum willfährigen Erfüllungsgehilfen der Pharmaindustrie. Trotz aller bekannten Zweifel an Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfungen gegen Covid-19, welche zuletzt auch der inzwischen hierfür entlassene Vorstand der BKK ProVita offenbart hat, erschafft die Initiative einen Impffanatismus wie ihn die Bundesrepublik Deutschland noch nicht gesehen hat. Niemals werde ich, Steffen Janich, oder die AfD-Fraktion eine Impfpflicht gegen Covid-19 unterstützen oder auch nur tolerieren. Den Entwurf lehnen wir selbstverständlich ab.

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