Ermittlungsstand zum „Rentnerputsch“: Viel Pulverrauch um nichts?

Ermittlungsstand zum „Rentnerputsch“: Viel Pulverrauch um nichts?

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete im August zum Verfahrensstand im Ermittlungsverfahren gegen Prinz Heinrich den 13. und weitere angebliche Mitverschwörer. 

Wir erinnern uns: Die Bundesanwaltschaft warf diesen Personen, welche überwiegend im Seniorenalter stehen, vor, einen gewaltsamen Staatsstreich geplant zu haben. Daraufhin ließ die Bundesanwaltschaft im Dezember des vergangenen Jahres mehr als zwei Dutzend angeblich verdächtige Umstürzler festnehmen, darunter eine frühere Bundestagsabgeordnete der Alternative für Deutschland und mehrere ehemalige Offiziere und Polizeibeamte.

Fast ein dreiviertel Jahr später teilte das Bundesjustizministerium vollmundig mit, dass die Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit diesem Verfahren bei Durchsuchungen 362 Schusswaffen, 347 Hieb- und Stoßwaffen und rund 150.000 Munitionsteile gefunden hätten.1

Als ehemaligem Polizeibeamten, der eine jahrzehntelange Diensterfahrung mitbringt, erschienen mir diese veröffentlichten Zahlen außergewöhnlich hoch. Ich habe daraufhin bei der Bundesregierung nachgefragt, wie viele dieser angeblichen 362 beschlagnahmten Schusswaffen überhaupt erlaubnispflichtig sind, um wie viele Lang- und Kurzwaffen es sich hierbei handelt und von wie vielen Feuerwaffen ausgegangen werden muss. Für den Fall, dass hierzu einzelne Daten nicht verfügbar sein sollten, bat ich vorausschauend um eine Mitteilung für den Grund dieser Unkenntnis.

Die Antwort der Bundesregierung ist leider ebenso nichtssagend wie vorhersehbar. Das Bundesjustizministerium hat mir mitgeteilt, dass die kriminaltechnischen Untersuchungen und die waffenrechtliche Begutachtung der sichergestellten Waffen noch nicht abgeschlossen seien. Eine abschließende Bewertung zur Erlaubnispflicht und zur waffenrechtlichen Bewertung der aufgefundenen Schusswaffen sei auch noch nicht möglich.2

Die Vermittlung von rechtlichen Kenntnissen zu der Frage, ob Schusswaffen im Einzelnen erlaubnispflichtig sind, gehört ebenso wie das Wissen um ihre Einordnung als Feuerwaffen zu den Ausbildungsgrundlagen, die jeder Anwärter für den Polizeivollzugsdienst erlernen muss. Es ist mir völlig unklar, warum der Bundesanwalt über neun Monate nach der Verhaftung der angeblich staatsgefährdenden Rentnerclique nicht einschätzen kann, welche Arten von Waffen im Einzelnen beschlagnahmt oder sichergestellt worden sind. Den Ermittlungsbehörden ist offenbar nach wie vor unbekannt, ob der angeblich drohende Umsturz der Bundesrepublik Deutschland mit hunderten CO2-Waffen, Luftgewehren und Schreckschusswaffen geplant war oder ob tatsächlich hierfür geeignete Feuerwaffen zum Einsatz kommen sollten. Die Unkenntnis der Bundesregierung belegt jedenfalls kein gesteigertes Aufklärungsinteresse in diesem Fall. Während dutzende Senioren seit Monaten in Untersuchungshaft sitzen, tappt die Öffentlichkeit zu den konkreten Umständen des angeblich geplanten Rentnerputsches weiterhin im Dunkeln.

Ihr Steffen Janich MdB

Quellen

  1. Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Justizministerium: „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß besaß Hunderte Waffen“
  2. Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen Nr. 8/500 und 8/501 vom 31. August 2023.

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