Bundesregierung hilft russischen Autodieben

Bundesregierung hilft russischen Autodieben

Mitte März warnte die Gewerkschaft der Polizei öffentlich. Gegenstand der Mahnung war ein
von der russischen Regierung geplantes Gesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Kraftfahrzeuge,
welche in Europa als gestohlen gemeldet oder über Interpol zur Fahndung ausgeschrieben
sind, leichter in Russland zugelassen werden können. Ein Referentenentwurf des russischen
Innenministeriums hierzu lag da bereits vor.

Die staatliche russische Verkehrssicherheitsinspektion soll künftig auch Autos registrieren
dürfen, die in internationalen Fahndungsdatenbanken auftauchen, soweit die Autos in
sogenannten „unfreundlichen“ Staaten gestohlen worden sind, solange die russischen
Autokäufer beim Kauf gutgläubig in Bezug auf die Herkunft der Fahrzeuge waren. Zur
Begründung führt das russische Gesetz aus, dass die Bundesrepublik Deutschland bis zum
19.1.2026 123 Anfragen der russischen Behörden zu in Deutschland gestohlen gemeldeten
und in Russland festgestellten Fahrzeugen unbeantwortet gelassen habe. Bisher wurden
solche PKW meist beschlagnahmt und konnten nicht zugelassen werden. Bis jetzt.
Das neue russische Gesetz wird erwartungsgemäß dazu führen, dass in Deutschland
gestohlene Autos, die von Autoschiebern nach Russland verbracht worden sind, auf ganz
legale Weise in den Handelskreislauf gelangen. Die Folge ist ein zu erwartender Anstieg der
Diebstähle an deutschen Personenkraftwagen.
Ich wollte wissen, ob an dieser Darstellung der russischen Regierung etwas dran ist und ob
tatsächlich Ermittlungsersuchen zu deutschen Autos von deutschen Behörden nicht
beantwortet werden. So fragte ich, ob es zutreffe, dass die Bundesrepublik Deutschland zum
Januar 2026 auf 123 Informationsabfragen der russischen Polizei zu in Russland festgestellten
und international gesuchten Fahrzeugen nicht reagiert hat. Außerdem fragte ich die
Bundesregierung, ob sie sich dafür einsetzen wolle, dass das Eigentum an Fahrzeugen, die in
Deutschland gestohlen worden sind, in Russland auch künftig nicht gutgläubig erworben
werden kann.

Auf meine schriftliche Frage, Arbeitsnummer: 3/242 teilt die Bundesregierung mit:
„Anfragen der russischen Behörden zu durch Deutschland ausgeschriebenen Kfz sind der
Bundesregierung bekannt. Ein Nachrichtenaustausch mit Russland findet allerdings seit
Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine nur unter Zugrundelegung strenger
Maßstäbe statt.“

Mit anderen Worten:

Die Bundesregierung räumt ein, dass deutsche Behörden seit Beginn des Krieges in der
Ukraine kaum noch darauf reagieren, wenn die russische Polizei Abfragen zu in Deutschland
gestohlenen Fahrzeugen vornimmt. Anstatt ihren Beitrag dazu zu leisten, dass deutsche
Geschädigte von Autodiebstählen möglichst schnell und unbürokratisch ihre Fahrzeuge
zurückerhalten, verweigert die Bundesverwaltung auch hier den Dialog. Die Verweigerung
eines Informationsaustauschs mit Russland zugunsten einer pro-ukrainischen Außenpolitik ist
der Bundesregierung also wichtiger als der Schutz von Diebstahlsopfern in Deutschland. Man
kann nur hoffen, dass die Politik der Bundesregierung nicht zu einem neuen Rekordanstieg an
Autodiebstählen hierzulande führt. Wer die Interessen des eigenen Volkes so mit Füßen tritt,
braucht sich nicht wundern, ihm der Wähler davonfährt.

Ihr Steffen Janich MdB

Quellen:

  • Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Steffen Janich,
    Arbeitsnummer: 3/242

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