Große Niederlage für die Ampel: Verfassungsgericht stoppt Geldverschwendung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gelder, die der Bund zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen hatte, nicht für den Klimaschutz verwendet werden dürfen. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 wurde als verfassungswidrig eingestuft, wie das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgab.
Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, erklärte bei der Verkündung, dass es um die Wirksamkeit der Schuldenbremse gehe. Die Opposition im Bundestag hatte erfolgreich gegen die Umschichtung geklagt (Az. 2 BvF 1/22).
Ursprünglich hatte der Bund aufgrund der Notfallsituation während der Corona-Pandemie den Haushalt 2021 nachträglich um 60 Milliarden Euro in Form einer Kreditermächtigung aufgestockt. In außergewöhnlichen Situationen, wie einer Pandemie, ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Da das Geld letztendlich nicht für die Bewältigung der Pandemie benötigt wurde, plante die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, es für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds zu nutzen. Der Bundestag stimmte 2022 rückwirkend zu dieser Umschichtung zu.
Knapp 200 Abgeordnete der Opposition im Bundestag erhoben daraufhin Klage in Karlsruhe, da sie befürchteten, dass die Schuldenbremse durch diese Maßnahme umgangen werde.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts musste sich mit der Frage befassen, ob eine Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf und wann nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen.
Oppositionspolitiker äußerten sich bereits zu dem Urteil, es gilt als "Vollklatsche für die Ampel".
Die Opposition argumentierte während der Verhandlung, dass die Schuldenbremse eine wirkliche Bremswirkung benötige, um Vorratskassen zu verhindern und Verwendungszwecke nicht beliebig geändert werden könnten. In Notlagen müsse klar sein, wo der Spielraum des Staates für Kreditermächtigungen ende.
Die Regierung hingegen verteidigte die Umschichtung des Geldes mit dem Hinweis darauf, dass infolge der Pandemie die Volkswirtschaft geschwächt habe und private Investitionen angestoßen werden müssten. Eine Entscheidung gegen den Nachtragshaushalt wurde als wirtschaftlich belastend für Deutschland eingestuft.
In einer Eilentscheidung im November 2022 hatte das Gericht grünes Licht gegeben, auch mit Blick auf mögliche Auswirkungen auf Verbraucher. Wenn das Vorhaben gestoppt worden wäre und sich später herausgestellt hätte, dass es verfassungsgemäß ist, hätte es zu erheblichen Schäden, beispielsweise in Form von Strompreiserhöhungen, führen können. Im anderen Fall würde der Bundeshaushalt maximal mit 60 Milliarden Euro belastet, wobei das Gericht davon ausging, dass diese Summe bis zur endgültigen Entscheidung nicht vollständig ausgeschöpft würde.