Marco Wanderwitz´ letzte Zuckungen

Marco Wanderwitz´ letzte Zuckungen

Vielleicht sagt Ihnen der Name Marco Wanderwitz noch etwas. Marco Wanderwitz ist seit dem Jahr 2002 Bundestagsabgeordneter für die CDU. Unter der letzen Regierung von Angela Merkel war Wanderwitz noch Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Den meisten Mitteldeutschen dürfte der im Volksmund als ehemaliger „Ostbeschimpfungsbeauftragte“ bezeichnete Wanderwitz vor allem für seine extremen und menschenverachtenden Aussagen über seine eigenen Landsleute bekannt sein. So äußerte er in seiner früheren Rolle als Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer in einem Interview, die Ostdeutschen seien „teilweise diktatursozialisiert“ und wären auch nach dreißig Jahren „nicht in der Demokratie angekommen“. Nur ein geringer Teil der AfD-Wähler sei potentiell rückholbar; man könne nur auf die nächste Generation hoffen. Seine Aussagen hat Marco Wanderwitz noch bis vor der letzten Bundestagswahl aufrechterhalten.1 Selbst die Bundeskanzlerin Angela Merkel und mehrere CDU-Ministerpräsidenten distanzierten sich damals klar von Wanderwitz.2

Im Jahr 2021 hat Wanderwitz das Direktmandat zum Deutschen Bundestag gegen den Bewerber der AfD, Mike Moncsek, freilich mit großem Abstand verloren. Einer seiner sächsischen CDU-„Parteifreunde“ und ebenfalls Verlierer der Bundestagswahl im Jahr 2021 nannte Wanderwitz eine schwere Belastung für den Wahlkampf. Das Amt als Landesgruppenchef innerhalb der verbliebenen sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten musste Wanderwitz daraufhin auch abgeben.3 Im Bundestag durfte Wanderwitz in dieser Wahlperiode noch so gut wie keine Reden halten, mit Ausnahme etwa einer Plenardebatte zur Änderung des Filmförderungsgesetzes.4

Der durch und durch gescheiterte Wanderwitz scheint aber ein ganz eigenes Demokratieverständnis zu haben. Da es durch demokratische Wahlen nicht geklappt hat, die AfD zu besiegen, möchte er gerne die Regeln ändern und künftige Wahlkämpfe ohne die lästige demokratische und volksnahe Konkurrenz führen. Konkret ist Marco Wanderwitz einzig und allein dadurch erneut in die öffentliche Wahrnehmung gerückt, dass er ein Verbot der AfD fordert, also derjenigen Partei, die bei der letzten Bundestagswahl in Sachsen 10 von 16 Direktmandaten gewonnen hat. So betont Wanderwitz seine Absicht, der AfD „grundsätzlich den Stecker“ zu ziehen. Alle Versuche, mit „guter Politik und guter Kommunikation“ die Leute davon zu überzeugen, dass man „keine rechtsradikale Partei wählt“, scheinen seiner Ansicht nach nicht zu verfangen. Weiterhin verweist Wanderwitz auf seine Sorge, dass die AfD auf dem Weg sei, insbesondere in den neuen Bundesländern einen „Durchmarsch“ zu machen.5 Außerdem umgibt Wanderwitz die Sorge, dass die AfD, etwa in Thüringen, „mit unechter absoluter Mehrheit“ regieren könnte. So wird Wanderwitz mit den Worten zitiert: „Wenn die AfD auf 41 Prozent käme, zwei oder drei andere Parteien knapp an der Fünfprozenthürde scheitern – das würde reichen (…).“6

Dass Wanderwitz zum wiederholten Mal völligen Unsinn redet, ist das eine. Selbstverständlich steht die Alternative für Deutschland, die seit Monaten sämtliche Umfragen in Mitteldeutschland mit klarem Vorsprung anführt, uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie hat genügend Fachpersonal in Ämtern und Würden, die Herrn Wanderwitz einmal die Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts erklären könnten. Natürlich wäre jeder Verbotsantrag gegen die AfD von Anfang an so aussichtslos, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diesen abschmettern würde und die Antragsteller der Lächerlichkeit preisgegeben wären.

Dass Wanderwitz sich allerdings erhofft, künftig Wahlen zu gewinnen, indem er politische Mitbewerber einfach ausschalten will, offenbart sein vollkommen gestörtes Verhältnis zur parlamentarischen Demokratie. Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung definiert hat, gehören nämlich auch das Demokratieprinzip, die Volkssouveränität, das Rechtsstaatsprinzip, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung sowie die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteiensystem und die Chancengleichheit der Parteien.7 Hiervon hat Wanderwitz entweder auch nach 21 Jahren im Deutschen Bundestag noch nie etwas gehört, oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist Wanderwitz vollkommen egal. Es bleibt das hässliche Bild eines von der politischen Bühne dahinscheidenden Menschen, der sich mit allen Kräften an seine Macht klammern will, egal mit welchen Methoden.

Vollends absurd wird Wanderwitz´ Verständnis von Demokratie aber auch innerhalb seiner CDU-Fraktion. So sehen die geltenden Arbeitsordnungen der Fraktionen im Deutschen Bundestag vor, dass parlamentarische Initiativen mit der Mehrheit der jeweiligen Fraktion beschlossen werden müssen, bevor sie im Bundestag debattiert werden. Selbstverständlich lehnt auch die Mehrheit der CDU-Bundestagsfraktion Wanderwitz´ Forderung nach einem Verbot des politischen Gegners nach wie vor unverändert ab. Von dieser Ablehnung durch seine eigene Fraktion lässt Wanderwitz sich in seinem Profilierungs- und Selbstdarstellungsdrang aber nicht aufhalten. Er sucht bereits seit Monaten unter allen Altparteien nach insgesamt 37 Unterstützern für seinen Antrag. Bisher ist er jedoch auch damit auf ganzer Linie gescheitert. „Was soll´s?“, könnte man denken. Demokratische Spielregeln sind Wanderwitz ja bekanntlich vollkommen egal.

Ihr Steffen Janich MdB

Quellen:

  1. Marco Wanderwitz : "Wer Reichsflaggen schwenkt, den holt man nicht so einfach zurück"
  2. Ostbeauftragter Wanderwitz: Der Fluch der ehrlichen Worte
  3. CDU : Marco Wanderwitz nicht mehr Landesgruppenchef in Sachsen
  4. Marco Wanderwitz, CDU/CSU Rechtsanwalt
  5. Wanderwitz bekräftigt Forderung nach AfD-Verbotsverfahren
  6. Rechtspopulistische Partei: „Schuss könnte nach hinten los gehen“ – Warum ein AfD-Verbot kein Selbstläufer ist
  7. BVerfGE 5, 85 (112, 140 ff.)

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