Risiko Blackout: Bundesregierung und Bundestag tappen im Dunkeln

Risiko Blackout: Bundesregierung und Bundestag tappen im Dunkeln

Das Thema eines flächendeckenden, langanhaltenden Stromausfalles ist in den letzten Monaten verstärkt in den Blickpunkt gerückt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), welches dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nachgeordnet ist, hat schon seit dem Jahr 2011 Handlungsoptionen zur Bewältigung eines langanhaltenden und großräumigen Stromausfalls erfasst. Zu den Aufgaben des BBK gehört es auch, relevante Akteure zu schulen und zu informieren und Forschungen zu diesem Thema zu betreiben. Es hat schon mehrere Empfehlungen veröffentlicht, um Unternehmen und Behörden mit aufgezeigten Handlungsoptionen bei Stromausfällen zu unterstützen.

Auch im Falle eines Blackouts muss der Deutsche Bundestag handlungsfähig bleiben. Die Aufgaben für den Gesetzgeber warten nicht, bloß weil der Strom ausfällt. Mir ist etwa nicht bekannt, wie der Deutsche Bundestag hausintern kommunizieren soll und wie die Abgeordneten Kenntnis von Ausschuss- und Plenarterminierungen oder den zu beratenden Drucksachen erhalten sollen, wenn die Möglichkeit zur digitalen Kommunikation nicht mehr gegeben ist. Eine Einstellung des Betriebs bei der Deutschen Bahn würde zahlreiche Abgeordnete daran hindern, überhaupt in das politische Berlin zu gelangen.

Entsprechend habe ich mittels einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nachgefragt, ob seitens des BBK Notfallpläne für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Deutschen Bundestages und anderer Verfassungsorgane im Falle eines Blackouts bestehen. Die Bundesregierung antwortete mir dahingehend (Bundestags-Drucksache: 20/4763), dass die allgemeinen Empfehlungen für sämtliche Behörden und Betreiber Kritischer Infrastrukturen auch vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung genutzt werden können. Mit anderen Worten: spezifische Notfallratgeber für den Parlaments- oder Regierungsbetrieb bei einem flächendeckenden Stromausfall wurden bisher nicht erarbeitet. Besondere Handlungsempfehlungen für den Bundestag gibt es nicht. Die Bundesregierung räumt auch unumwunden ein, dass das BBK keine speziellen Schulungen zum Szenario eines langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls gegenüber Vertretern des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung oder sonstigen Behörden, die der Bundesregierung nachgeordnet sind, durchgeführt hat.

Auch zu den sonstigen etwaigen Notfallplänen der Bundesregierung und den ihr unterstellten Behörden für den Fall eines Stromausfalls kann die Bundesregierung mir keine allgemeingültige Auskunft geben. So verweist sie darauf, dass die Festlegung der bei einem Stromausfall fortzuführenden Aufgaben den einzelnen Ressorts obliege. Teilweise haben die einzelnen Ministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden noch gar nicht festgelegt, welche Aufgaben sie in diesem Fall überhaupt zu erfüllen haben. Auch den notwendigen Energiebedarf haben nur manche Ministerien und Behörden ermittelt, ebenso führt nur ein Teil dieser Behörden bisher regelmäßige Funktionstests für den Fall eines Blackouts durch.

Erfreulich ist demgegenüber der Umstand, dass nach Einschätzung der Bundesregierung die meisten Ressorts und die ihnen nachgeordneten Behörden zumindest über ausreichend Notstromaggregate und Kraftstoff verfügen. Erstaunt bin ich allerdings darüber, dass das BBK sich im Hinblick auf Notstromaggregate und Kraftstoffvorräte bisher nicht dezidiert mit der Bundestagsverwaltung ausgetauscht hat.

Für mich bleibt festzuhalten:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dem Volke zu dienen. Das gilt auch dann, wenn der Strom ausfällt. Die gestiegene Gefahr eines Stromausfalls im Winter zwingt uns, die Notfallplanung in Bundestag, Bundesregierung und sonstigen Behörden neu zu überdenken. Ich fordere von der Bundesregierung ein einheitliches Vorgehen bei der Vorsorge ihrer Ministerien und vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Erstellung von spezifischen Notfallplänen zugunsten von Verfassungsorganen für den Fall eines Blackouts oder Brownouts. Der Bedarf an Schulungen und Übungen für den Ernstfall hierzu ist gewaltig.  

Quellen:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Handlungsempfehlungen für Verfassungsorgane im Falle eines Blackouts“, Drucksache 20/4387.

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