Der Deutsche Bundestag berät diese Woche im Plenum und in den Ausschüssen über die Einführung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Dieses Sondervermögen sieht vor, die Versorgung der Bundeswehr in den nächsten Jahren mit einem zusätzlichen Etat von 100 Milliarden Euro auszustatten.
Eine derart hohe Summe macht eine erhebliche Neuverschuldung der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Das Grundgesetz verbietet jedoch mittels der sogenannten Schuldenbremse in Artikel 109 Absatz 3 Satz 1 GG grundsätzlich das Aufnehmen neuer Schulden zur Finanzierung des Staatshaushaltes. Aus diesem Grund möchte die Regierungskoalition gleichzeitig auch das Grundgesetz ändern, um schuldenfinanziert den Wehretat zu erhöhen. Die Beratung des Sondervermögens Bundeswehr ist die Folge der von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen „Zeitenwende“ und eine Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine.
Die Alternative für Deutschland steht für eine einsatzbereite Armee, die diesen Namen verdient. Wenn es nach uns geht, soll die Bundeswehr kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen. Die AfD steht für eine Bundeswehr als Verteidigungsarmee und möchte deren Wehrfähigkeit grundsätzlich auch wiederherstellen. Der geplanten blitzartigen Erhöhung des Verteidigungsetats stehe ich jedoch ablehnend gegenüber. Lassen Sie mich das erklären:
Ein Haushaltsplan hat verschiedene Grundsätze zu wahren. Bürger und Abgeordnete sollten sich darauf verlassen dürfen, dass die Darstellung im Gesamthaushalt abschließend ist. Dazu gehören die sogenannte Haushaltswahrheit sowie die Haushaltsklarheit. Beide Grundsätze werden ausgehebelt, wenn der Gesamthaushalt die staatlichen Einnahmen und Ausgaben nur zum Teil abbildet und stattdessen Sonderhaushalte beschlossen werden. Das Grundgesetz ist auch dazu da, verbindlich die Staatsorganisation festzulegen. Es ist nicht dazu da, um für jeden aktuellen Zweck beliebig geändert zu werden.
Auch politisch spricht vieles gegen den geplanten massiven Geldsegen. Zunächst einmal werden hierdurch schon Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 82 Milliarden Euro für die nächsten Jahre eingegangen. Die Rüstungskonzerne sind personell und materiell aber gar nicht in der Lage, in kürzester Zeit derart viele Rüstungsgüter zu produzieren. Nicht selten arbeitet die Belegschaft in der Verteidigungsindustrie derzeit nur im Einschichtbetrieb. Es droht daher die Gefahr, dass die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen dafür sorgen, dass finanzielle Mittel über Jahre verplant sind, ohne dass sie fristgemäß abgerufen werden können. Mittelfristig lassen sich die Gelder daher sinnvoller einsetzen. Ein wichtiges Argument gegen das Sondervermögen ist die erhebliche Neuverschuldung. Während die Bürger hierzulande schon heute über die massive Inflation, vor allem im Bereich der Energiepreise, der Baustoffe und Lebensmittel klagen, steht zu erwarten, dass die neue Schuldenaufnahme des Bundes die Inflation weiter voran treibt. Da die demografische Entwicklung darauf hinaus läuft, dass immer weniger erwerbstätige Personen die aufzubringenden Steuern und Sozialabgaben erwirtschaften müssen, droht diesen Personen in den nächsten Jahren eine erhebliche steuerliche Mehrbelastung, sollte Deutschland nicht in ein geradezu fantastisches Wirtschaftswachstum eintreten. Schon heute haben viele deutsche Haushalte erhebliche Schwierigkeiten, finanziell Monat für Monat über die Runden zu kommen. Arbeitsplatzverluste durch die Lockdown-Maßnahmen und die Impfpflicht im Pflegewesen, die höchste Inflation seit Jahrzehnten, der Zusammenbruch der globalen Lieferketten, all dies belastet die Bevölkerung in unserem Land über Gebühr. Vor diesem Hintergrund finde ich, dass der Staat derzeit vorrangig seine Bürger entlasten sollte. Hierzu zählen Abgabenerleichterungen bei Strom, Gas und Heizöl sowie die zumindest vorübergehende Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel. Die Menschen in meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben mich direkt in den Deutschen Bundestag gewählt. Ihnen bin ich verpflichtet und nicht den haushälterischen Planspielen der Bürokraten.
Ihr Steffen Janich