Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in den letzten Wochen mehrfach ihre Absicht bekundet, das Waffenrecht verschärfen zu wollen. Nach ihren jüngsten Aussagen hat sie jetzt die Besitzer von halbautomatischen Waffen im Visier. Sie wird von der Presse mit den Worten zitiert: „Halbautomatische Waffen braucht man nicht im Besitz zu haben.“ Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts sei aus ihrer Sicht generell richtig und wichtig. 1
Dabei hatten die FDP-Wähler unter den Waffenbesitzern schon darauf gehofft, dieser Kelch gehe an ihnen vorbei. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Fraktionen sah zu den Plänen im Waffenrecht noch folgendes vor:
„Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus.“ 2
Eine derartige Evaluation ist jedoch bis heute nicht, auch nicht in Teilen, an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages versendet worden. Auf eine frühere Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Dezember 2021 teilte die Bundesregierung mit, dass sie „derzeit prüfe“, wie die genannten Aussagen des Koalitionsvertrags zum Waffenrecht umgesetzt werden können. 3 Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat jedoch stattdessen schon vor einem Jahr angekündigt, das Waffenrecht verschärfen zu wollen. So sprach sie von Verschärfungen der Regeln zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit 4 und sinnierte über einen obligatorischen psychischen Gesundheitscheck für Menschen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen wollen. 5
Dieser Aktionismus der Bundesinnenministerin ist erstaunlich. Schließlich sollte man annehmen, dass Frau Faeser zumindest eine Ahnung davon hat, wie sich das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz ausgewirkt hat. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Exemplarisch sei dies an der Frage nach den Fallzahlen zu waffenrechtlichen Widerrufsverfahren verdeutlicht:
Schon in der Vergangenheit hat die Bundesregierung bereits mitgeteilt, dass ihr keine Zahlen dazu bekannt sind, wie vielen Personen in den Jahren 2021 und 2022 die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen worden sind, weil ihr die Zahlen über Verfahren zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse allenfalls einzelfallbezogen von den Landesämtern für Verfassungsschutz mitgeteilt werden. 6 Das BMI hatte auch keine Ahnung davon, worin die Gründe für den Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen liegen. Ob die Länder über waffenrechtliche Widerrufsverfahren Statistiken führen, wusste die Bundesregierung auch nicht. 7
Nach einem Jahr der Ampel-Regierung habe ich als waffenpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion das Thema erneut aufgegriffen. Mittels einer umfassenden Kleinen Anfrage wollte ich von der Bundesregierung erfahren, in welchem Stadium sich die im Koalitionsvertrag vorgesehene umfassende Bewertung der waffenrechtlichen Änderungen in den letzten Jahren befindet. Außerdem wollte ich in Erfahrung bringen, wie viele „große Magazine“ an die Behörden zurückgegeben wurden und wie viele Anträge zum Besitz von Salutwaffen gestellt worden sind. Weiterhin interessierten mich die Auswirkungen der letzten gesetzlichen Verschärfungen auf die Feststellungen zur waffenrechtlichen Eignung, Zuverlässigkeit und zum waffenrechtlichen Bedürfnis von Jägern und Sportschützen.
Die Antwort der Bundesregierung ist alarmierend. Unumwunden räumt das BMI über weite Strecken ein, keine Ahnung davon zu haben, wie sich die Situation für deutsche Waffenbesitzer entwickelt hat. Nahezu wortgleich wie vor einem Jahr erklärt die Bundesregierung, dass sie derzeit die Vorgehensweise bezüglich der Vereinbarung des Koalitionsvertrages zum Waffenrecht prüfe. Die Bundesregierung weiß darüber hinaus nicht, wie viele Anzeigen über bestandsgeschützte „große Magazinen“ den unteren Waffenbehörden seit dem Jahr 2020 mitgeteilt worden sind oder wie viele derartige Magazine an die Behörden abgeliefert worden sind. Auf Nachfrage teilt die Bundesregierung mit, dass sie keine Erkenntnisse dazu hat, ob die gesetzlichen Verschärfungen im Hinblick auf den Besitz von derartigen Magazinen zu Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit geführt haben. Ebenso liegen der Bundesregierung nach wie vor keine statistischen Daten dazu vor, ob die letzten Gesetzesnovellen zu mehr Widerrufsverfahren in Bezug auf waffenrechtliche Erlaubnisse oder zu vermehrten Einziehungen von Jagdscheinen geführt haben. Auch in vielen anderen Teilbereichen teilt die Regierung mit, dass die jeweiligen Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien oder sie noch die Art ihrer geplanten Vorgehensweise prüfe. Insgesamt drängt sich die Frage auf, was die tausenden Mitarbeiter des BMI in Bezug auf das Waffenrecht im zu Ende gehenden Jahr 2022 eigentlich getan haben. Passend zu dieser weitläufigen ministerialen Unwissenheit passt es, dass die Bundesinnenministerin inzwischen „fordert“, dass Menschen „mit Waffenschein“ „regelmäßig überprüft“ werden müssten. 8
Für uns als AfD-Fraktion ist klar: Das Waffenrecht muss nicht verschärft werden. Das gilt heute, das gilt morgen und hierbei werden wir uns auch nicht auf irgendeinen Kompromiss einlassen. Ob die FDP-Fraktion uns in dieser Standhaftigkeit ebenbürtig ist, bleibt abzuwarten.
Dass einer Bundesinnenministerin der Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein offenbar unbekannt ist, ist peinlich. Dass sie die schon heute geltenden periodischen Kontrollpflichten zum Nachweis von waffenrechtlicher Zuverlässigkeit, Eignung und einem bestehenden waffenrechtlichen Bedürfnis 9 nicht kennt, stellt einen Offenbarungseid für die Kompetenz der Bundesregierung beim Waffenrecht dar. Bundesinnenministerin Faeser sollte sich zunächst einmal selbst rechtstreu in Bezug auf den Koalitionsvertrag verhalten, anstatt in blindem Aktionismus hunderttausende Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen und Waffensammler zu den Opfern ihrer fehlgeleiteten Entwaffnungspolitik zu degradieren. Eine Bundesinnenministerin, die sich über die Bestimmungen des Koalitionsvertrages blindlings hinwegsetzt, ist ein Sicherheitsrisiko für die Ampel-Koalition und für alle rechtstreuen legalen Waffenbesitzer. Frau Faeser, uns liegen Anhaltspunkte vor, die gegen ihre Eignung und Zuverlässigkeit zum Ausüben des Amts der Innenministerin sprechen!
Ihr Steffen Janich MdB
Quellen:
- faz.de FAESER WILL GESETZ VERSCHÄRFEN : „Halbautomatische Waffen braucht man nicht privat im Besitz zu haben“
- Mehr Fortschritt wagen, S86
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/304 – Verschärfungen im Waffenrecht unter anderem im Hinblick auf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Stand: Dezember 2021, S. 4, Antwort auf Frage 12.
- Spiegel Interview: "Wir dürfen uns nicht von einer radikalen Minderheit einschüchtern lassen.
- Deutschlandfunk: Aus dem Anschlag von Hanau müssen noch sehr viele Lehren gezogen werden
- Zuständig für die Auskunft über die persönliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit von Personen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen, und für entsprechende Nachberichte an die unteren Waffenbehörden sind gemäß § 5 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 des Waffengesetzes die 16 Landesämter für Verfassungsschutz. Nur für exterritorial lebende Antragsteller auf Waffenbesitz übernimmt diese Aufgabe das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Ablehnung eines Antrages auf Waffenbesitz oder der Widerruf einer zuvor erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis durch die untere Waffenbehörde wird in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle auch nur dem jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt und nicht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (§ 5 Absatz 5 Satz 5 WaffG).
- Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. August 2022 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, S. 35, Antwort auf Frage 50.
- t-online.de: Nach "Reichsbürger"-Razzia Faeser kündigt harte Gangart gegen "Staatsfeinde" an
- Vgl. § 4 Absatz 3, 4 WaffG.