Die Anzahl an Straftaten, welche von nichtdeutschen Tatverdächtigen begangen wird, bleibt auch im Jahr 2021 hoch. Die Bundesregierung hat dies mit ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir (Bundestags-Drucksache: 10/2727) bestätigt. Dieser Antwort liegt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) aus dem Jahr 2021 zugrunde.
Sie umfasst aufgeklärte versuchte und vollendete Straftaten, bei denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsstatus als Asylbewerber, Geduldeter oder als Person mit unerlaubtem Aufenthalt ermittelt worden ist. Die PKS umfasst hierbei nicht diejenigen tatverdächtigen ausländischen Personen, die sich als EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige (etwa ausländische Fernfahrer oder Gaststudenten) legal in Deutschland aufgehalten haben. Ebenso gibt sie keine Hinweise auf den Täterkreis bei nicht aufgeklärten Straftaten. Das Bundeskriminalamt hat ebenfalls in diesem Monat das Bundeslagebild 2021 -„Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ - veröffentlicht.
Die Polizei hat im Jahr 2021 im Rahmen der allgemeinen Kriminalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße) 2.819.409 Straftaten registriert. Davon wurden 241.788 Straftaten mit Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers begangen.
Die meisten Straftaten im Jahr 2021, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger ein Zuwanderer war, erfolgten in Nordrhein-Westfalen (45.702 Fälle), gefolgt von Bayern (30.088) und Baden-Württemberg (23.740). Sachsen liegt mit 12.756 aufgeklärten Straftaten von Zuwanderern im Jahr 2021 im Mittelfeld der Bundesländer. Am wenigsten derartiger Straftaten wurden im Saarland begangen (1.129).
Die meisten tatverdächtigen Straftäter kommen aus Syrien (16.186), Afghanistan (10.505), dem Irak (7.076), Nigeria (4.909) und Algerien (4.288). Damit stellen die Personen aus den zuwanderungsstarken Staaten Syrien, Afghanistan und dem Irak 38,2% an tatverdächtigen Zuwanderern.
Weiterhin habe ich die Bundesregierung gefragt, wie viele Kapitalstraftaten im Jahr 2021 von ausländischen Straftätern verübt worden sind. Das Ergebnis ist aus meiner Sicht schockierend.
Weiterhin habe ich die Bundesregierung gefragt, wie viele Kapitalstraftaten im Jahr 2021 von ausländischen Straftätern verübt worden sind. Das Ergebnis ist aus meiner Sicht schockierend.
So haben die Behörden im letzten Jahr 366 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Diese Zahl ist fast identisch zu den Zahlen des vorherigen Jahres 2020 mit 370 Fällen. Die Anzahl aufgeklärter Fälle, an denen mindestens ein Tatverdächtiger mit dem Status „unerlaubter Aufenthalt“, „Asylbewerber“ oder mit einer aufenthaltsrechtlichen Duldung beteiligt war, beläuft sich auf 78 versuchte oder vollendete Morde sowie auf 207 versuchte oder vollendete Totschlagstaten. Täter aus demselben Personenkreis begingen im letzten Jahr auch 900 Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen sowie sexuelle Übergriffe im besonders schweren Fall. Insgesamt sind die Fallzahlen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch tatverdächtige Zuwanderer um 20,8% auf 6.906 Straftaten gestiegen. Die Zahl der registrierten tatverdächtigen Zuwanderer im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg im Vergleich zum Jahr 2020 ebenfalls von 5.185 auf 6.224 Tatverdächtige (+20,0 %). Von den insgesamt 41.895 durch Zuwanderer verübten Körperverletzungstaten waren 11.153 Taten gefährliche oder schwere Körperverletzungen oder Verstümmelungen weiblicher Genitalien.
Ein Blick auf die Altersstruktur der tatverdächtigen Zuwanderer offenbart, dass die meisten Tatverdächtigen der Altersgruppe von 22 bis einschließlich 31 Jahren angehören.
Wer sich mit den Ursachen von Kriminalität beschäftigt, darf aus meiner Sicht den Blick für die Opfer von Straftaten nicht verschließen. So habe ich die Bundesregierung auch nach dem Alter, dem Geschlecht und der Herkunft von Opfern der Zuwandererkriminalität gefragt. Es zeigt sich, dass in den aufgeklärten Fällen die allermeisten Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit haben. So waren im Deliktsbereich „Mord“ im Jahr 2021 von insgesamt 85 Opfern 28 Deutsche. 66 der insgesamt 260 Opfer von Totschlagshandlungen hatten ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit. Noch deutlicher wird der Anteil deutscher Opfer bei den Taten schwerer Sexualstraftaten. 553 von 898 Opfern einer Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Übergriffs im besonders schweren Fall (einschließlich Todesfolge) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. In der Deliktsgruppe Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer waren letztes Jahr 2.046 von den 3.263 Opfern der Zuwandererkriminalität Deutsche.
Für mich als Innenpolitiker und früheren Polizeibeamten ist klar:
„Es ist die wichtigste Pflicht des Staates, die Menschen in diesem Land vor Straftätern zu schützen. Ohne Sicherheit kann es auch keine individuelle Freiheit geben. Der Staat versäumt es seit Jahren, seine Bürger wirksam vor Kriminalität, auch und gerade vor solcher, die durch Ausländer begangen wird, zu schützen. Es ist erschütternd, dass alleine im vergangenen Jahr über 240.000 Straftaten durch Zuwanderer verübt worden sind. Niemandem ist es zu vermitteln, dass ein 16-jähriger Afghane, der ein 11jähriges Mädchen vergewaltigt hat, mit einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung davonkommt. Die Beachtung unserer deutschen Gesetze ist und bleibt eine Bringschuld für jeden Ausländer. Wir als Alternative für Deutschland wenden uns konsequent gegen jede Form der Kuscheljustiz. Wir wollen verhindern, dass potentielle Straftäter aus dem Ausland überhaupt erst zu uns gelangen. Wir werden nicht nachgeben, dauerhafte Kontrollen an unseren nationalen Außengrenzen zu fordern. Auch eine geringfügige Kriminalität muss eine erleichterte Ausweisung nach sich ziehen. Nicht abgeschobene Kriminelle gehören im Ausland untergebracht. Nur eine starke AfD wird dafür sorgen, dass ausländische Gefährder und Terroristen so lange inhaftiert werden, wie sie im Inland sind und von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Dafür werde ich jeden Tag weiterkämpfen.“
Ihr Steffen Janich
Quellen
1. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: „Statistik des Bundeskriminalamtes und der 16 Landeskriminalämter über Straftaten von Asylbewerbern, Personen im Status eines abgelehnten Asylantrags oder eines unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern im Jahr 2021“
2. Bundeslagebild 2021 -„Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“,
Dokumente
Kleine Anfrage 20_2727 Anlage 1
Kleine Anfrage 20_2727 Anlage 2
Kleine Anfrage 20_2727 Anlage 3