Die Migrationspolitik der Ampel-Koalition: eine Politik des Schreckens!

Die künftige Ampel-Koalition aus SPD-, FDP- und Bündnis 90/Die Grünen- Fraktion hat inzwischen ihren beschlossenen Koalitionsvertrag veröffentlicht (abrufbar etwa hier: https://gfx.sueddeutsche.de/storytelling-assets/2021-11/koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).

Neben den geplanten fundamentalen Umwälzungen im Bereich der Mobilitätspolitik (Verbot neu zugelassener Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2035, Einführung einer neuen Schadstoffnorm EURO 71) und dem Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 20302, welche unter dem euphemistischen Titel „Mehr Fortschritt wagen“ daherkommen, erscheinen besonders die geplanten Veränderungen im Aufenthalts- und Aufenthaltsverfahrensrecht bemerkenswert.

Auslandsaufenthalte von Ausländern sollen nicht mehr dazu führen, dass deren Aufenthaltsgenehmigungen in der Bundesrepublik Deutschland erlöschen. „Gut integrierte“ Jugendliche sollen schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Geduldete Ausländer sollen schon nach vier oder sechs Jahren ein Bleiberecht erhalten, wenn diese sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert haben. Arbeitslose Ausländer und solche, deren Identität nicht geklärt ist, welche sich aber zum 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland aufhalten, nicht aktenkundig straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, sollen künftig eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten. In diesem Probejahr sollen sie die eigene Erwerbstätigkeit sowie den Nachweis der eigenen Identität nachholen. Praktischerweise sollen Ausländer ohne nachgewiesene Identität diese auch mittels einer eidesstattlichen Erklärung versichern können. Die Ampel-Koalition beabsichtigt letztlich, sämtliche Arbeitsverbote von Nichtdeutschen in Deutschland abzuschaffen.3 Abgerundet wird das Service-Programm für Nichtdeutsche dadurch, dass die Ampel-Koalition eine „flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ einführen möchte, um „mit informierten Antragstellern für eine Verfahrensbeschleunigung“ zu sorgen.4

Für mich als direkt gewählten Bundestagsabgeordneten ist klar:

Was eine abgemerkelte CDU nicht geschafft hat, holt die Ampel-Koalition jetzt nach. Da vor allem junge ausländische Männer zu uns strömen, wird die aufenthaltsrechtliche Privilegierung von unter-27-Jährigen schon bald zum Regelfall im Aufenthaltsverfahren werden. Bisher galt: „Wer kommt, kann bleiben.“ Künftig wird es heißen: „Wer kommt und wieder geht, der bleibt auch.“ Nicht anders lässt sich die Aufweichung des Aufenthaltsrechts

 

  1. „Mehr Fortschritt wagen-Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, S. 51.
  2. „Mehr Fortschritt wagen-Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, S. 58.

  3. „Mehr Fortschritt wagen-Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, S. 138.

  4. „Mehr Fortschritt wagen-Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, S. 139-140.

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