Wenn selbst die STASI neidisch wäre…

Freiheitsrechte nicht preisgeben!

Noch vor einem reichlichen Jahr sagte Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Interview bei {ungeskripted} by Ben:

“Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Geheimdienst und einem geheimen Nachrichtendienst? Der geheime Nachrichtendienst, das ist Verfassungsschutz oder BND, sammelt grundsätzlich nur Informationen und wertet sie aus. Ein geheimer Nachrichtendienst deswegen, weil es auch geheime Informationen sind, die eingesammelt werden, also nicht nur Zeitungswissen. Ein Geheimdienst darf auch aktive Maßnahmen machen, also nicht nur Informationen sammeln. Aktive Maßnahmen im Sinne von Leute entführen, Leute neutralisieren, Einfluss nehmen auf politische Geschehnisse. Ja, all das ist den deutschen Diensten aus guten Gründen verboten. Die dürfen das nicht. Sie dürfen nicht Politiker unter Druck setzen, sie dürfen keine Kompromate herstellen, die man Leuten unterschiebt. Ja, dass man jemandem ein Päckchen Heroin ins Reisegepäck tut und nachher sagt, ja, also du bist damit aufgeflogen. Entweder du arbeitest mit uns zusammen oder entscheidest hier so oder anders oder wir lassen dich auffliegen. All das darf nicht sein und das passiert in Deutschland auch nicht.“

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kBElGX8RaeE ab 1.30h

Geht es nach der deutschen Bundesregierung, dann ist diese Unterscheidung bald Geschichte. Am Donnerstag, den 24.9.2026 beriet der Deutsche Bundestag in Erster Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Bundestags-Drucksache: 21/7868) – https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107868.pdf.

Die Bundesregierung beschreibt darin ihre Absicht, die Aufklärungs- und Weiterverarbeitungsfähigkeiten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes modernisieren und stärken zu müssen. Dies sei erforderlich, um den von der nachrichtendienstlichen Bedrohungsaufklärung bezweckten Schutz herausragender Rechtsgüter des Gemeinwohls umfassend zu gewährleisten.

Hinter dieser Begründung verbirgt sich auf 609 Seiten Gesetzestext nicht weniger als die radikalste Ermächtigung der Dienste zu Eingriffsbefugnissen in bürgerliche Freiheitsrechte, welche es seit dem Jahr 1945 gegeben hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erhält die Befugnis zum Einsatz komplett neuer nachrichtendienstlicher Mittel. Mitarbeiter des BfV sollen fremde Wohnungen betreten dürfen. Die Behörde darf standardisiert in informationstechnische Systeme eingreifen. Sie darf ohne Wissen der betroffenen Person mit technischen Mitteln personenbezogene Daten aus einer Wohnung erheben und aufzeichnen. Im BfV werden künftig besondere Vollzugskräfte ausgebildet, denen gestattet ist, auch unmittelbaren Zwang gegenüber Personen einzusetzen.

Es schlägt dem Fass dem Boden aus, wenn man in den §§ 25-26 des BverfSchG-E liest, dass Mitarbeiter des BfV dazu übergehen sollen, auch in private informationstechnische Systeme einzugreifen. Hierdurch soll ein Einblick in wesentliche Teile der Lebensgestaltung der beobachteten Person oder ein aussagekräftiges Bild von dessen Persönlichkeit ermöglicht werden. In informationstechnischen System dürfen solche Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung notwendig sind. Die Veränderung der Daten in informationstechnischen Systemen muss nicht rückgängig gemacht werden, wenn dem BfV in absehbarer Zeit erneut die Durchführung einer nachrichtendienstlichen Maßnahme erforderlich erscheint. Es sollte sich also niemand wundern, wenn er gespeicherte Dateien nicht mehr auf seiner privaten Festplatte findet.

Es bleibt der Eindruck, dass das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR von einem solchen Ermächtigungsgesetz nur hätte träumen können. Seit dem Militärbrief der Westalliierten an die erste deutsche Bundesregierung waren BfV und Polizei organisatorisch getrennt. Das genannte Gesetz von Innenminister Dobrindt beendet dies, indem es Angehörigen des BfV umfassende Eingriffsbefugnisse verleiht.

Niemals werden wir als AfD einen solche totalitäre Ermächtigung der Geheimdienste hinnehmen. Niemand, der sich als Demokrat versteht, darf sich hierbei durch Unterstützung des Gesezes versündigen. Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dieses Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts zu stoppen.

Steffen Janich